Landtag erweitert Zugangsregelung
Der Landtag Brandenburg erweitert die Zugangsregelung zum Landtagsgebäude. Wie schon zu den vergangenen Plenarsitzungen müssen interessierte Besucherinnen und Besucher ab sofort für den Zutritt zum Parlament einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen, der für den Aufenthalt im Landtagsgebäude an der Pforte hinterlegt wird. Die Kantine ist zu den gewohnten Zeiten für externe Gäste geöffnet.



