Petitionsausschuss

Udo Wernitz
Udo Wernitz
© Landtag Brandenburg
 

Grußwort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

am 7. Januar 2025 haben mich die Mitglieder des Petitionsausschusses zum Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. Ich freue mich darauf, in dieser Funktion die Arbeit im Ausschuss – dem ich bereits in der vorangegangenen Wahlperiode angehören durfte – im Sinne der Bürgerinnen und Bürgern fortzusetzen.

Sie können sich an den Petitionsausschuss wenden, wenn Sie mit Entscheidungen von Behörden oder des Gesetzgebers nicht einverstanden sind. Aufgabe des Ausschusses ist es dann zu prüfen, ob die Behörden im geschilderten Fall rechtmäßig gehandelt haben, ob auch eine andere Entscheidung möglich ist oder ob der Landtag als Gesetzgeber tätig werden sollte. Nicht tätig werden kann der Ausschuss in zivilrechtlichen Angelegenheiten, bei gerichtlichen Entscheidungen sowie Beschwerden, die sich auf das Handeln von Behörden beziehen, die nicht der Aufsicht des Landes unterstehen, so zum Beispiel Bundesbehörden. Abhängig vom Ergebnis seiner Untersuchungen wird der Petitionsausschuss entweder auf die Herstellung rechtmäßiger Zustände dringen oder Ihnen nachvollziehbar erläutern, warum er nicht in Ihrem Sinne weiter tätig werden kann.

Auch in der neuen Wahlperiode wird der Petitionsausschuss das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern suchen, gerne auch vor Ort mit Betroffenen und Behördenvertretern, um Lösungen im Sinne der Bürger zu finden. Bei Problemen mit Verwaltungen oder der Gesetzgebung sollten Sie Ihr in der Landesverfassung verankerte Petitionsrecht nutzen, um sich so konstruktiv an der Gestaltung Ihres Lebensumfelds zu beteiligen. Dabei werden die Ausschussmitglieder und ich Sie gerne unterstützen.

Ihr Udo Wernitz,
Vorsitzender des Petitionsausschusses im Landtag Brandenburg