Präsidium
Das Landtagspräsidium besteht aus der Präsidentin, den Vizepräsidenten und weiteren Vertretern aller Fraktionen, deren Zahl durch Beschluss des Landtages bestimmt wird.
Das Präsidium unterstützt die Präsidentin bei der Führung der Geschäfte und führt die notwendigen Verständigungen zwischen den Fraktionen herbei. Es hat über den Sitzungs- und Terminplan des Parlaments und seiner Gremien sowie den Entwurf der Tagesordnung für die jeweiligen Plenarsitzungen zu befinden. Das Präsidium beschließt über die allgemeinen Angelegenheiten der Abgeordneten und der Landtagsverwaltung, soweit sie nicht der Präsidentin vorbehalten sind, insbesondere stellt es den Voranschlag des Haushaltsplanes für den Landtag fest.