Prof. Dr. Ulrike Liedtke
SPD-Fraktion
gewählt als Direktkandidatin im
Wahlkreis 03 (Ostprignitz-Ruppin I)
Musikwissenschaftlerin;
16831 Rheinsberg;
geb. 1958 in Weimar, 2 Kinder;
evangelisch
Lebenslauf
- 1977 Abitur
- 1977 bis 1985 Studium der Musikwissenschaft an der Universität Leipzig; 1982 Diplom; 1985 Promotion
- 1978 bis 1985 Honorartätigkeit für das Gewandhaus zu Leipzig
- 1985 bis 1986 Musikredakteurin beim Fernsehen der DDR in Berlin
- 1986 bis 1990 Musikwissenschaftlerin an der Akademie der Künste der DDR in Berlin
- 1990 bis 1991 Abteilungsleiterin Musik, Theater, Museen und Film im Berliner Magistrat/Senat
- 1991 bis 2014 Geschäftsführerin und Künstlerische Leiterin der Musikakademie Rheinsberg GmbH, inklusive des Betriebs des Schlosstheaters Rheinsberg
- Seit 2017 Honorarprofessorin für Musikwissenschaft an der Universität Potsdam an der Humanwissenschaftlichen Fakultät
Politische Laufbahn
- Seit 1989 Mitglied SDP, Gründungsmitglied Berlin-Hohenschönhausen
- Seit 1990 Mitglied der SPD, Mitglied im Vorstand Berlin-Hohenschönhausen / Zepernick / Rheinsberg
- 2009 bis 2016 Vorstandsmitglied im SPD-Unterbezirk Ostprignitz-Ruppin
- 2016 bis 2019 Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Ostprignitz-Ruppin
- 1990 bis 2002 kommunalpolitische Tätigkeiten, u. a. als Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Hohenschönhausen
- 2019 bis 2024 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg, SPD-Vorsitzende der Fraktion
- 1997 bis 2003 Mitglied und Vorsitzende des Rundfunkrates des ORB
- 2003 bis 2009 Mitglied und ab 2005 Vorsitzende des Rundfunkrates des rbb (bis Rotation)
- 2009 bis 2024 Vorsitzende der Konferenz der Landesmusikräte im Deutschen Musikrat
- Seit 2013 Vizepräsidentin des Deutschen Musikrates
- Seit 2016 Präsidentin des Landesmusikrates Brandenburg e. V.
- Seit Oktober 2021 Domherrin des Domstifts Brandenburg
- Seit Oktober 2021 Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
- Seit Oktober 2014 Mitglied des Landtages Brandenburg
- 2014 bis 2019 kulturpolitische Sprecherin der Fraktion
- Seit September 2019 Präsidentin des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):
- freiberufliche Musikwissenschaftlerin, Herausgeberin und Fach-(Mit) Autorin (diverse Publikationen, u.a. Friedrich Hofmeister Musikverlag Leipzig; Schnell + Steiner Verlag Regensburg; Ries & Erler Musikverlag Berlin; Verlagsgruppe Kamprad Altenburg) (unregelmäßige jährliche Einkünfte unter 1.000 €; Stand: 2023)
Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):
- Geschäftsführerin und künstlerische Leiterin der Musikakademie Rheinsberg (bis 2014)
Entgeltliche Tätigkeiten, soweit sie nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 AbgG:
- Mitglied der Fachjury des Kuratoriums des Musikfonds e.V. Berlin, 2022/ 2023 (einmalige Einkünfte: 1.066 €; Stand: 01/2023)
- Mitwirkung i.R.d. Festivals „intersonanzen“ des Brandenburgischen Vereins Neue Musik e.V. Potsdam (einmalige Einkünfte unter 1.000 €; Stand: 01/2023)
- VG (Verwertungsgesellschaft) Musikedition (wirtschaftlicher Verein i.S.d. § 22 BGB); Sitz: Kassel (unregelmäßige jährliche Einkünfte unter 1.000 €; Stand: 05/2023)
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):
- Mitglied im Aufsichtsrat Musikkultur Rheinsberg gGmbH (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)
- Mitglied im Stiftungsrat des Kleistmuseums Frankfurt/ Oder (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)
Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):
- Vizepräsidentin des Deutschen Musikrates e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)
- Vorsitzende der Konferenz der Landesmusikräte im Deutschen Musikrat e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)
- Präsidentin des Landesmusikrates Brandenburg e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)
- Vorsitzende des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Landesverband Brandenburg (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)
Erläuterungen der Redaktion (zu § 26 AbgG):
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.