Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden
Hinweis:
Bis zum 15. Dezember 2024 findet im ganzen Land Brandenburg die Wahl zum 7. Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag statt. Der derzeitige Rat ist bis zur Berufung der neuen Mitglieder durch die Landtagspräsidentin im Amt.
Die im Land Brandenburg und Freistaat Sachsen lebenden Sorben/Wenden sind eine der vier anerkannten autochthonen Minderheiten/Volksgruppen in Deutschland.
Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Brandenburger Landesverfassung hat das Land, neben Schutz und Förderung, die wirksame politische Mitgestaltung des sorbischen/wendischen Volkes zu gewährleisten. Hierzu hat es nach § 5 des Sorben/Wenden-Gesetzes den Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden geschaffen. Dieser berät den Landtag und die Landesregierung sowie ihre Behörden, wenn sorbische/wendische Belange berührt werden.
Der Rat wirkt auf Grundlage der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg an der parlamentarischen Arbeit mit. Die Mitglieder des Rates nehmen an Beratungen der Fachausschüsse teil und begleiten die Gesetzgebungsprozesse mit Expertisen und Stellungnahmen. Ferner erhält der Rat auch das Wort im Landtagsplenum und den Ausschüssen.
Darüber hinaus pflegt das Gremium den regelmäßigen Austausch mit den Landtagsabgeordneten, der Landesregierung sowie der Verwaltung und unterstützt diese in ihrer Arbeit. Im Rahmen regelmäßiger Sitzungen im Landtagsgebäude diskutiert der Rat die Angelegenheiten der sorbischen/wendischen Bevölkerung öffentlich mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Parlament, der Landesregierung sowie der Verwaltung und holt sich Rat bei Sachverständigen.
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