Steffen Kubitzki

AfD-Fraktion

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gewählt als Direktkandidat im
Wahlkreis 41 (Spree-Neiße I)

Richtmeister;
03185 Turnow-Preilack;
geb. 1964 in Potsdam, ledig

Kubitzki, Steffen
© Landtag Brandenburg

Lebenslauf

  • 1970 bis 1980 Polytechnische Oberschule
  • 1980 bis 1982 Ausbildung zum Facharbeiter Maschinen- und Anlagenmonteur

Politische Laufbahn

  • März 2015 bis April 2019 Beisitzer im Landesvorstand der AfD Brandenburg
  • Seit November 2015 Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Spree-Neiße

  • Seit Mai 2019 Mitglied der AfD-Fraktion im Kreistag Spree-Neiße, Schatzmeister der AfD-Kreistagsfraktion
  • Seit 2019 Mitglied der Gemeindevertretung Turnow-Preilack

  • Seit 1999 Mitglied im Männerchor Peitz
  • Seit 2019 Mitglied im Tierschutzverein Forst Lausitz e.V.
  • Seit April 2019 Mitglied im Historischen Verein Zu Peitz e.V.
  • Seit 2021 Mitglied im Verein WEISSER RING e.V.
  • Seit 2025 Mitglied im Angelverein Badesee Peitz e. V.

  • Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
  • 2019 bis 2024 stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg
  • 2019 bis 2024 Mitglied des Präsidiums des Landtages
  • 2019 bis 2024 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Energie
  • Seit 2019 Verantwortlicher der AfD-Fraktion für den Rat für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden
  • Seit 2020 Mitglied im Sonderausschuss Lausitz
  • Seit 2025 Mitglied im Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Aufsichtsratsmitglied der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften