Hauptausschuss

Nach der Geschäftsordnung des Landtages ist der Hauptausschuss federführend zuständig für Verfassungsfragen, Bundesangelegenheiten, die Gestaltung der Beziehungen zwischen Brandenburg und Berlin sowie die Medienpolitik. Er behandelt darüber hinaus andere politisch elementare Angelegenheiten, ihm durch Gesetz übertragene Aufgaben sowie Geschäftsordnungsangelegenheiten grundsätzlicher Art. So entscheidet er beispielsweise über wesentliche Auslegungsfragen der Geschäftsordnung des Landtages.

Zudem bereitet der Hauptausschuss die Wahl der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter vor und beschließt über eventuelle Verfahrensbeitritte oder Stellungnahmen des Landtages zu verfassungsgerichtlichen Verfahren. Auch ist er maßgeblich für die Beratung der Staatsverträge und für die Behandlung der Initiativen nach dem Volksabstimmungsgesetz zuständig. Weiter berät der Hauptausschuss federführend über die Berichte der oder des Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur.

Vorsitzender
N. N.
SPD-Fraktion zur Biografie


Stellvertretender Vorsitzender
N. N.
AfD-Fraktion zur Biografie




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