Ludwig Scheetz
SPD-Fraktion
gewählt als Direktkandidat im
Wahlkreis 27 (Dahme-Spreewald II / Oder-Spree I)
Kaufmännischer Angestellter;
15711 Königs Wusterhausen;
geb. 1986 in Görlitz, verheiratet, 2 Kinder;
evangelisch
Politische Laufbahn
- Seit 2003 Mitglied der SPD
- Seit 2006 Mitglied im Vorstand im SPD-Ortsverein Königs Wusterhausen
- 2012 bis 2017 stellvertretender Vorsitzender im SPD-Ortsverein Königs Wusterhausen
- Seit 2017 Vorsitzender im SPD-Ortsverein Königs Wusterhausen
- Seit 2020 stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Dahme-Spreewald
- Seit 2008 Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen
- 2010 bis 2019 und seit 2024 Mitglied im Kreistag Dahme-Spreewald
- 2011 bis 2022 Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen
- 2015 bis 2018 Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses im Kreistag Dahme-Spreewald
- Seit 2023 Vorsitzender des Hauptausschusses in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen
- Seit 2006 Mitglied der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitiker (SGK)
- Seit 2008 Mitglied der Stubenrausch-Kultur, Musik Leben e. V.; 2009 bis 2018 Vorsitzender
- Seit 2009 Mitglied im 1. FC Union Berlin e. V.
- 2013 bis 2021 Mitglied im Kuratorium der Stiftung Funkerberg
- Seit 2014 Mitglied der Karnevalsgesellschaft Königs Wusterhausen 1954 e. V.
- Seit 2016 Mitglied der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und im Regionalverband Brandenburg Süd e. V.
- 2020 bis 2024 Mitglied im Verwaltungsrat DJH Landesverband Berlin-Brandenburg e. V.
- Seit 2023 Mitglied im Förderverein Hort Siebenstein e.V.
- Seit 2023 Mitglied im Förderverein Grundschule Erich-Kästner Köngis Wusterhausen e.V.
- Seit 2023 Stifter Bürgerstiftung Königs Wusterhausen
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
- 2019 bis 2021 stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur
- Seit Oktober 2021 Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion
- Seit 2021 Mitglied im Präsidium des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):
- Angestellter Regionalgeschäftsführer bei der SPD Brandenburg (Landesverband)
Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):
- Mitglied im Verwaltungsrat des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) - Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
(ehrenamtlich, ohne Einkünfte) - Mitglied im Vorstand der Arbeiterwohlfahrt (AWO) - Bezirksverband Brandenburg-Süd e.V. (ehrenamtlich)
Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 200 € monatlich (Stand: 2024)
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.