Wahlprüfungsausschuss
Die Überprüfung der Wahlen zum Landtag Brandenburg gehört zu den Aufgaben des Parlaments und wird durch den Wahlprüfungsausschuss durchgeführt. Jede wahlberechtigte Bürgerin und jeder wahlberechtigte Bürger kann die Wahlvorbereitung, die Wahldurchführung und die Stimmenauszählung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
Zu Beginn einer Wahlperiode kommt es erfahrungsgemäß zu Wahleinsprüchen, die der Wahlprüfungsausschuss prüft und in Beschlussempfehlungen dem Plenum zur Entscheidung vorlegt. Den Vorsitz im Wahlprüfungsausschuss erhält nach § 84 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg die stärkste Oppositionsfraktion. Für den Wahlprüfungsausschuss gilt das Wahlprüfungsgesetz.
Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Ordentliche Mitglieder
SPD-Fraktion
AfD-Fraktion
BSW-Fraktion
CDU-Fraktion
Stellvertretende Mitglieder
SPD-Fraktion
AfD-Fraktion
BSW-Fraktion
CDU-Fraktion
Termine
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