Danny Eichelbaum
CDU-Fraktion
Landesliste CDU-Fraktion, Platz 10
Volljurist;
14913 Jüterbog;
geb. 1973 in Treuenbrietzen, ledig;
evangelisch
Lebenslauf
- 1992 Abitur
- 1992 bis 1998 Studium der Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und der Universität Potsdam; Abschluss: 1. juristisches Staatsexamen
- 1999 bis 2001 Referendariat mit Auslandsaufenthalt in Südafrika; Abschluss: 2. juristisches Staatsexamen
- 2001 bis 2009 Referent einer Bundestagsabgeordneten im Deutschen Bundestag
Politische Laufbahn
- Seit 1992 Mitglied der CDU
- Seit 2005 Kreisvorsitzender der CDU Teltow-Fläming
- Seit 2011 Mitglied des CDU-Landesvorstandes Brandenburg
- Seit 1998 Mitglied des Kreistages Teltow-Fläming
- 2003 bis 2019 Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion Teltow-Fläming
- Seit 2019 Vorsitzender des Kreistages Teltow-Fläming
- Seit 2019 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Jüterbog
- Seit 2019 Mitglied des Vorstandes des Landkreistages Brandenburg
- Seit 2013 Präsident des Ringerverbandes Brandenburg
- Seit Oktober 2009 Mitglied des Landtages Brandenburg
- 2009 bis 2011 stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses des Landtages Brandenburg
- 2011 bis 2014 Vorsitzender des Rechtsausschusses des Landtages Brandenburg
- 2014 bis 2019 stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses des Landtages Brandenburg
- 2015 bis 2019 Vorsitzender des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung des Landtages Brandenburg
- 2019 bis 2024 stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion
- November 2022 bis Juni 2024 Vorsitzender des Untersuchungsausschusses 7/3 zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 (UA Corona 2)“
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):
- Inhaber der Sozialstation Private Haus- und Krankenpflege U. Eichelbaum (ambulante Pflegedienstfirma in Jüterbog)
Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 1.250 € monatlich (Stand: 2023)
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):
- Vorsitzender des Aufsichtsrates der Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Teltow-Fläming (SWFG) mbH (ehrenamtlich)
Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 102,26 € monatlich (Stand: 2023)
- Mitglied der Zweckverbandsversammlung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse / MBS (ehrenamtlich)
Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
- Vorsitzender des Beirates der Produktionsschule Ludwigsfelde: ein Ausbildungsbereich der Gemeinnützigen Arbeitsförderungsgesellschaft (GAG) Klausdorf gGmbH, Zossen (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)
Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):
- Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg
Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 1.500 € monatlich (Stand: 2023)
- Präsident des Ringerverbandes Brandenburg e.V. (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.