Tina Fischer
SPD-Fraktion
gewählt als Direktkandidatin im
Wahlkreis 26 (Dahme-Spreewald I)
Volljuristin;
15738 Zeuthen;
geb. 1971 in München, 2 Kinder
Lebenslauf
- 1991 bis 1996 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg; 1. Staatsexamen
- 1996 bis 1998 Referendariat in Frankfurt (Oder); 2. Staatsexamen
- 2009 bis 2014 Staatssekretärin – Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund
Politische Laufbahn
- Seit 2001 Mitglied der SPD
- Seit 2024 Mitglied des Kreistages Dahme-Spreewald
- Mitglied der AWO - Regionalverband Brandenburg Süd
- Mitglied des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Zeuthen - Eichwalde
- Mitglied im Verein „Kind & Kegel“ Eichwalde
- September 2004 bis November 2009 und seit Oktober 2014 Mitglied des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied des Regionalbeirates Dahme-Spreewald der Mittelbrandenburgischen Sparkasse; Vorstandsmitglied des AWO Regionalverbandes Brandenburg-Süd; Vorstandsmitglied des AWO Kreisverbandes Dahme-Spreewald; Mitglied im Förderverein „Verbraucherberatung Dahme-Spreewald“; Mitglied des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Zeuthen; Mitglied „Kind & Kegel“ Eichwalde; Mitglied Familienbündnis „ZEWS“
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.