Daniel Münschke
AfD-Fraktion
gewählt als Direktkandidat im
Wahlkreis 40 (Oberspreewald-Lausitz III / Spree-Neiße III)
Dipl.-Verw. Betriebswirt;
03172 Guben;
geb. 1980 in der Wilhelm-Pieck-Stadt Guben, verlobt, 1 Kind
Lebenslauf
- Seit 2002 Unternehmer
- 2016 bis 2022 Duales Studium Business Administration; Schwerpunkt Verwaltungsbetriebswirtschaft
- Seit 2022 Dipl.-Verw. Betriebswirt
Politische Laufbahn
- 2006 bis 2007 Mitglied der SPD (keine Funktionen)
- Seit 2013 Mitglied der AfD
- 2018 bis 2022 Schriftführer im AfD-Kreisverband Spree-Neiße
- 2019 bis 2023 AfD-Ortsvorsitzender Stadt Guben
- Seit 2022 stellvertretender Vorsitzender des AfD Kreisverbandes Spree-Neiße
- Seit 2019 bis 2024 Mitglied des Kreistages Spree-Neiße
- 2019 bis 2024 1. stellvertretender Kreistagsvorsitzender im Kreistag Spree-Neiße
- Seit 2019 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Guben
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
- 2019 bis 2024 Vorsitzender des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung
- Seit Oktober 2024 Vizepräsident des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.b.: Vermögens- und Unternehmerberater DVAG - Daniel Münschke
- Nummer 1.c.: Divine.Group - Veranstaltungs- und Vertriebsdienstleistungen
- Nummer 1.d.: Vermögens- und Unternehmerberater
- Nummer 2: Assistent, MdB René Springer
- Nummer 4 (ehrenamtlich): 1. stellvertretender Kreistagsvorsitzender Kreistag Spree-Neiße; Fraktionsvorsitzender AfD-Fraktion Guben SVV Guben
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 2
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.