Sonderausschuss Strukturentwicklung in der Lausitz
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 3. Sitzung am 11. Dezember 2024 auf Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion gemäß § 73 Absatz 2 der Geschäftsordnung erneut einen Sonderausschuss Strukturentwicklung in der Lausitz eingesetzt.
Der Sonderausschuss hat die Aufgabe, alle Themen, die im Zusammenhang mit der Strukturentwicklung der Lausitz und Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes im Land Brandenburg stehen, konzentriert zu bearbeiten, um den Prozess der Strukturentwicklung parlamentarisch zu begleiten und dessen Transparenz zu unterstützen. Der Sonderausschuss soll insbesondere prüfen, wie die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Sonderausschusses Lausitz der 7. Wahlperiode realisiert werden kann, die dieser mit seinem Abschlussbericht vorgelegt hat.
Der Sonderausschuss besteht aus neun Mitgliedern. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden kann mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Eine Besonderheit des Sonderausschusses ist, dass er regelmäßig sowohl im Landtag als auch in der Lausitz tagt. Der Sonderausschuss wird dem Landtag spätestens drei Monate vor Ende der 8. Wahlperiode einen schriftlichen Endbericht vorlegen.