Sebastian Rüter
SPD-Fraktion
gewählt als Direktkandidat im
Wahlkreis 20 (Potsdam-Mittelmark IV)
Dipl.-Politikwissenschaftler;
14513 Teltow;
geb. 1976, verheiratet, 2 Kinder
Lebenslauf
- 1997 bis 2008 Studium Politikwissenschaft u. Verwaltungswissenschaft an der Universität Potsdam; Dipl.-Politikwissenschaftler
- 2009 bis 2013 Gewerkschaftssekretär bei der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
- 2013 bis 2019 Leiter der Geschäftsstelle Europäischer Betriebsrat bei der Deutschen Bahn AG
Politische Laufbahn
- Seit 1992 Mitglied der SPD
- Seit 2016 Mitglied im Vorstand der SPD Potsdam-Mittelmark
- Seit 2017 Vorsitzender der SPD Teltow
- Seit 2018 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) der SPD Brandenburg
- 2014 bis 2019 sachkundiger Einwohner in der Stadtverordnetenversammlung Teltow
- Seit 2019 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Teltow
- 2016 bis 2019 ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Potsdam
- Seit 2017 Vorsitzender der Eisenbahn- & Verkehrsgewerkschaft (EVG) Brandenburg
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):
- Leiter der Geschäftsstelle Europäischer Betriebsrat – als Angestellter – bei der Deutschen Bahn AG (ruhendes Arbeitsverhältnis)
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):
- Mitgliedervertreter bei der DEVK-Versicherung
Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 560 € monatlich (Stand: 2023)
- Mitglied im Aufsichtsrat der regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH (ehrenamtlich)
Regelmäßige Einkünfte (Sitzungs- und Fahrtgeld, brutto) hieraus: 100 € monatlich (Stand: 2023)
- Mitglied in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbands „Der Teltow“ (ehrenamtlich)
Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
- Mitglied im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Potsdam (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)
Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):
- Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Landesverband Brandenburg (ehrenamtlich)
Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 1.200 € jährlich (Stand: 2023)
- Mitglied im Bundesvorstand der EVG (ehrenamtlich)
Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 100 € monatlich (Stand: 2023)
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.