Steeven Bretz
CDU-Fraktion
Landesliste CDU-Fraktion, Platz 5
Diplom-Betriebswirt;
14482 Potsdam;
geb. 1976 in Potsdam
Lebenslauf
- 1995 Abitur
- 1995 bis 1996 Grundwehrdienst
- 1996 bis 1999 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Berufsakademie Berlin; Diplom-Betriebswirt
- 2001 bis 2020 Referent für Betriebswirtschaftslehre
Politische Laufbahn
- Seit 1997 Mitglied der CDU
- 2007 bis 2015 stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Potsdam
- Seit November 2012 Mitglied des Landesvorstandes der CDU Brandenburg
- 2015 bis 2018 Kreisvorsitzender der CDU Potsdam
- 2015 bis 2019 Generalsekretär der CDU Brandenburg
- Seit 2023 Kreisvorsitzender der CDU Potsdam
- 2001 bis 2008 Stadtverordneter der Landeshauptstadt Potsdam
- Seit Oktober 2009 Mitglied des Landtages Brandenburg
- Oktober 2009 bis Mai 2015 Sprecher der CDU-Fraktion für Energiepolitik
- Oktober 2014 bis Mai 2015 stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft (Bereich Energiepolitik)
- Seit November 2014 Sprecher für Haushalt und Finanzen
- November 2014 bis Oktober 2024 Mitglied im Ausschuss für Haushalt und Finanzen
- November 2014 bis Juni 2015 Vorsitzender des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung
- Dezember 2015 bis September 2019 stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Haushaltskontrolle
- September 2019 bis November 2019 stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion
- November 2019 bis Februar 2024 Mitglied im Hauptausschuss, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie
- Seit November 2019 Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
- Februar 2024 bis Oktober 2024 Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.