Ausschuss für Haushalt und Finanzen

Der Aufgabenbereich des Ausschusses für Haushalt und Finanzen deckt sich – mit Ausnahme der Angelegenheiten für Europa – mit dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Finanzen und für Europa. Vorrangige Aufgabe des Ausschusses ist die Beratung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplanes. Damit bereitet er die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes durch den Landtag (Gesetzgeber) vor. Das Etat- und Budgetrecht des Gesetzgebers wird auch als „Königsrecht des Parlaments“ bezeichnet. 

Nach der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes setzt die Landesregierung das Haushaltsgesetz um (Haushaltsvollzug). Zahlreiche Maßnahmen bei der Umsetzung des Haushaltsgesetzes bedürfen jedoch wiederum der Einwilligung des Ausschusses. Damit wirkt der Ausschuss nicht nur im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit, sondern auch beim sogenannten Haushaltsvollzug.

Darüber hinaus ist der Ausschuss auch bei anderen Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen, wenn das Vorhaben finanzielle Auswirkungen hat. Regelmäßig befasst sich der Ausschuss mit den Grundstücks- und Liegenschaftsangelegenheiten des Landes, der Personalbedarfsplanung, dem Besoldungs- und Versorgungsrecht sowie den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen.



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