Ortstermine des Petitionsausschusses
Nachfolgend finden Sie in chronologischer Abfolge eine Übersicht der Ortstermine des Petitionsausschusses in der 7. Wahlperiode:
Frankfurt (Oder), 31. Mai 2023. Eine Petition aus einer kleinen Reihenhaussiedlung führte die zuständige Berichterstatterin des Petitionsausschusses zu einem Ortstermin nach Frankfurt (Oder). Der Petent und weitere Anwohner erhielten Gelegenheit, ihr Anliegen zu schildern. Sie müssen permanent, vor allem auch nachts, laute Geräusche in Form von Hupen, Rollen, Bremsen und laufenden Motoren ertragen, die durch Rangierfahrten in einem logistischen Umschlagszentrum auf in unmittelbarer Nähe befindlichen, nach Errichtung der Wohnsiedlung reaktivierten Bahngleisen verursacht werden. Die Anwohner erhoffen sich vom Petitionsausschuss Unterstützung mit dem Ziel einer Lärmminderung. Zu dem Ortstermin, der anberaumt wurde, um einen unmittelbaren Eindruck von den Örtlichkeiten zu gewinnen und etwaige Möglichkeiten für Maßnahmen im Interesse der Anwohner auszuloten, erschienen auf Einladung des Ausschusses Vertreter verschiedener Behörden von Stadt, Land und Bund sowie der Geschäftsführer des Infrastruktur- und Logistikbetreibers. Letzterer zeigte großes Verständnis für die Beschwerden der Anwohner, die ihm bis dahin offenbar nicht bekannt waren. Er gab sein Versprechen, betriebliche Vorkehrungen bzw. Anweisungen zu treffen, damit in Zukunft die Geräuschkulisse spürbar reduziert wird.
Kummersdorf / Sperenberg, 10. März 2023. Bei der Heeresversuchsanstalt Kummersdorf handelt es sich um die größte Erprobungsstelle für die Bewaffnung und Ausrüstung deutscher Armeen zwischen 1875 und 1945. Der Flugplatz Sperenberg stellte wiederum den wichtigsten sowjetischen Militärflugplatz auf dem Territorium der DDR dar. Aufgrund dieser Liegenschaftshistorie befinden sich auf dem Gelände zahlreiche Zeugnisse mit militärgeschichtlicher Bedeutung. Von mehr als 2.000 erhaltenen Bauten und Anlagen stehen bisher 160 erfasste Einzelobjekte unter Denkmalschutz. Das gesamte Gelände bildet damit das größte Flächendenkmal in Brandenburg und ist zugleich Boden-, Bau- und technisches Denkmal. Des Weiteren sind reichlich 1.000 Hektar als Flächen mit EU-Naturschutzstatus (FFH) vor Ort verzeichnet. Wegen der militärischen Vornutzung des Geländes ist allerdings auch von einer Kampfmittel- bzw. Munitionsbelastung auszugehen, welche die Zugangsmöglichkeiten für die Liegenschaft einschränkt.
Diese widerstreitenden Interessen aus Denkmalschutz, Naturschutz, wissenschaftlicher und touristischer Nutzung sowie dem Schutz vor Gefahren für Leib und Leben sind Gegenstand einer Petition. Zu deren sachgerechter Bearbeitung hatte der Petitionsausschuss entschieden, sich im Wege eines Ortstermins einen Eindruck von der Liegenschaft zu verschaffen.
Mittenwalde, 9. Februar 2023. Anlass für diesen Ortstermin war die Beschwerde eines Bürgers und mehrerer Anwohnerinnen und Anwohner über die problematische Parksituation für ortsfremde LKW in einem städtebaulichen Mischgebiet. Die bislang ergriffenen, ordnungsbehördlichen Maßnahmen hatten noch zu keiner, für die Anlieger spürbaren, Verbesserung der Situation geführt. An der Besichtigung der gegenständlichen Straßen nahmen neben der Mitberichterstatterin, Vertreterinnen der Stadt Mittenwalde sowie der Petent und weitere Anlieger teil.
Bei dem Treffen schilderten, nach der Darlegung der aktuellen (Park-) Situation durch den Petenten und die Anwohner, die Vertreterinnen der Stadt die rechtlichen und finanziellen Grundlagen für etwaige Maßnahmen der Parkraumgestaltung. Im Zuge dieses Termins konnten zwischen allen Anwesenden, moderiert durch die Mitberichterstatterin, konkrete Lösungsansätze diskutiert und weitere Schritte zur Verbesserung der Parksituation verabredet werden. Deren Umsetzung soll zu einer signifikanten Verbesserung Parksituation bzw. Reduzierung des LKW-Verkehrs in der gegenständlichen Straße führen.
Spremberg, 28. November 2022. Der Petent wandte sich im Mai 2022 anlässlich der Überprüfung einer Grenzbebauung sowie zum Inhalt von Akten des zuständigen Bauamtes an den Petitionsausschuss. Dabei rügte er insbesondere den Umstand, dass seiner Wahrnehmung nach eine Garage mit Anbau unrechtmäßig über die Grundstücksgrenze eines Nachbarn gebaut worden sei. Des Weiteren sei unzulässigerweise ein Bad in diese Garage eingebaut worden. Seitens des Landkreises sei ihm mehrfach mitgeteilt worden, dass dieser nach entsprechenden Überprüfungen keinen Verstoß gegen die Vorschriften der Brandenburgischen Bauordnung habe erkennen können.
Um die örtlichen Begebenheiten besser nachvollziehen zu können, führte der Berichterstatter gemeinsam mit einer weiteren Ausschussabgeordneten sowie Vertretern des Landkreises einen Ortstermin durch. Im Zuge der Besichtigung der baulichen Gegebenheiten konnte zwischen den Anwesenden die streitgegenständliche Sach- und Rechtslage vertieft erörtert werden. Abschließend wurde dem Petenten im Nachgang zu diesem Ortstermin ein umfangreiches Antwortschreiben zugesendet, in dem der Ausschuss mitteilte, dass sich die Vorwürfe des Petenten nicht bestätigen ließen und das ein behördliches Fehlverhalten nicht feststellbar sei.
Basdorf, 26. Januar 2022. Bereits im Jahr 2017 wandte sich ein Petent aus Basdorf an den Petitionsausschuss, dessen Wohngrundstück in einer Senke einer Gemeindestraße liegt. Bei einem außergewöhnlichen Starkregenereignis war sein Grundstück und Teile des Wohnhauses von Regenwasser überflutet worden, das von der Gemeindestraße auf sein Grundstück gelangt war. Seinerzeit hatte die Gemeinde Maßnahmen zur Verbesserung der Regenwasserableitung in dem Bereich angekündigt. Im Jahr 2021 wandte sich der Petent erneut an den Ausschuss und beklagte, dass kaum bauliche Veränderungen durchgeführt worden seien und dass es aufgrund der mittlerweile jährlich im Sommer auftretenden Starkregenereignisse erneut zu einer Überflutung seines Grundstücks durch Regenwasser, zum Teil mit Abwasser vermischt, gekommen sei. Die Gemeinde und der zuständige Abwasserzweckverband hätten bisher nicht hinreichend reagiert. Um eine umfängliche Einschätzung der Situation vornehmen zu können, führte die für die Petition zuständige Berichterstatterin eine Ortsbesichtigung gemeinsam mit Vertretern der Gemeinde, des Zweckverbandes und dem Petenten durch. Hierbei wurden unterschiedliche Aspekte der Regenwasser- und Schmutzwasserableitung erörtert, bereits umgesetzte bauliche Veränderungen besichtigt und angedachte Lösungen besprochen. Vertreter der Gemeinde erklärten, dass in wenigen Wochen eine das Wohngebiet umfassende Überplanung der Regenwasserableitung vorliegen werde. Darin sollen weitere - zum Teil schon bekannte - bauliche Maßnahmen enthalten sein, die der Berichterstatterin und auch dem Petenten vor Ort erläutert wurden. Nach Vorlage dieser Planungen wird dann zu prüfen sein, ob einzelne Baumaßnahmen bereits kurzfristig und somit vor den auch für diesen Sommer wieder zu erwartenden Starkregenereignissen durchgeführt werden können oder - wie von der Gemeinde avisiert und vom Petenten befürchtet - erst im kommenden Jahr.
Bereits in den vorangegangenen Legislaturperioden wurden im Falle einer Häufung von Petitionen und Sachverhalten aus einer Justizvollzugsanstalt sowie bei Gesprächswünschen von Inhaftierten in Abständen Vor-Ort-Termine durchgeführt, um die Angelegenheiten mit der Anstaltsleitung zu erörtern, Gespräche mit Petenten zu führen und einzelne Anstaltsbereiche zu besichtigen. Trotz der pandemiebedingten Einschränkungen ist der Petitionsausschuss auch in der laufenden Legislaturperiode um entsprechende Ortstermine bemüht. So wurden bisher im September 2020 die Teilanstalt Wriezen der Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg sowie im Dezember 2021 die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen besucht. Inhaltlich betrafen die Beschwerdegegenstände der Petenten vergleichbare Themen wie das Sport- und sonstige Freizeitangebot sowie die Personalsituation in den Haftanstalten.