Sachstand ausgewählter Petitionen

Gemäß Paragraf 12 Abs. 3 des Petitionsgesetzes kann der Petitionsausschuss beschließen, Petitionen von allgemeiner oder beispielhafter Bedeutung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen sowie über den Bearbeitungsstand und das Ergebnis zu informieren.

Derzeit gibt es noch keine ausgewählten Petitionen der 8. Wahlperiode.