Abgeordnete beraten in weiterer Sondersitzung über zweiten Nachtragshaushalt

Potsdam, 22. Juli 2024. Der Landtag Brandenburg berät am Mittwoch in einer weiteren Sondersitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum zweiten Nachtragshaushalt (Drucksache 7/9874). Die 111. Plenarsitzung beginnt um 10 Uhr mit der 2. Lesung und wird um 14.30 Uhr mit der 3. Lesung fortgesetzt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Debatte vor Ort auf der Besuchertribüne oder auf der Webseite des Landtages verfolgen.  

Bereits am Montag befasst sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen ab 13.30 Uhr mit dem Gesetzentwurf. Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes folgt einer Entscheidung des Brandenburger Verfassungsgerichts, das Regelungen zum Brandenburg-Paket im Juni für nichtig erklärt hat. Die Finanzierung der Maßnahmen aus dem Paket soll nun aus der allgemeinen Rücklage erfolgen. Diesen Vorschlag hatte Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange in das Juni-Plenum des Landtages eingebracht. Es handelt sich um rund eine Milliarde Euro, die Entlastungen für Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger bringen soll.

Die Plenardebatten sowie der Ausschuss können hier (Livestreams - Landtag Brandenburg) live verfolgt werden.

Die vollständige Tagesordnung der Sondersitzung ist zu finden unter: 111. Sitzung (Sondersitzung) des Landtages Brandenburg - Landtag Brandenburg

Blick in den Plenarsaal während einer Landtagssitzung
Blick in den Plenarsaal während einer Landtagssitzung
© Landtag Brandenburg / Stefan Gloede