Anhörung im Haushaltsausschuss zu Corona-Notsituation und Sondervermögen
Mit Drucksache 7/1946 hat der Landtag ferner den Entwurf des „Brandenburgs-Stärken-Sicherungsgesetzes“ überwiesen. Damit soll eine Kreditermächtigung im Haushaltsgesetz 2021 zur Finanzierung Corona-bedingter Folgen in den Jahren 2021 bis 2023 in Höhe von 1,6 Milliarden Euro verbunden werden. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es, dass die Mittel des befristeten, rechtlich unselbständigen Sondervermögens ausschließlich zur Umsetzung von Maßnahmen verwendet werden dürfen, die der Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie sowie der Vorsorge für weitere pandemische Wellen dienen. Entsprechende Verwendungsnachweise sind zu erbringen.
Zu der Anhörung sind geladen:
- Prof. Dr. habil. Thomas Lenk, Universität Leipzig;
- Prof. Dr. Niklas Potrafke, Ludwig-Maximilians-Universität München;
- Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider, Universität Erlangen-Nürnberg;
- Dr. Steffen Iwers, Parlamentarischer Beratungsdienst des Landtages Brandenburg;
- Jens Graf, Städte- und Gemeindebund Brandenburg;
- Dr. Paul-Peter Humpert, Landkreistag Brandenburg.
Die Anhörung wird wegen der Corona-Entwicklung über die Website des Landtages übertragen. Der Livestream und die komplette Tagesordnung sind zu finden unter:
https://www.landtag.brandenburg.de/de/aktuelles/landtag_live_im_internet/396595