Landtag debattiert über Nachbesserung zum Brandenburg-Paket

Potsdam, 27. Juni 2024. Der Landtag hat über haushaltspolitische Nachbesserungen bei Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen debattiert. In der Sondersitzung, beantragt von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, ging es vor allem um eine Auswertung des Urteils des Landesverfassungsgerichts zum Brandenburg-Paket.

Finanzministerin Katrin Lange schlug vor, die Finanzierung des Maßnahmenbündels nicht mehr wie bisher auf eine außergewöhnliche Notlage infolge des Ukraine-Kriegs und auf Kreditermächtigungen zu stützen. Vielmehr solle das erforderliche Geld – rund eine Milliarde Euro für 2024 – aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden, die 1,6 Milliarden Euro betrage. Den notwendigen Entwurf für einen zweiten Nachtragshaushalt werde die Landesregierung dem Parlament kurzfristig vorlegen.

Das Brandenburger Verfassungsgericht hatte die Regelungen zum Brandenburg-Paket am 21. Juni für nichtig erklärt, weil Maßnahmen nicht ausreichend durch die konstatierte Notlage begründet worden seien. Ministerin Lange beharrte dennoch darauf, das Paket habe in der Krise „sehr viel Sinnvolles für Brandenburg und seine Einwohner bewirkt“. Einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (Drucksache 7/9856) nahmen die Abgeordneten mehrheitlich an. Dagegen lehnten sie Anträge der AfD-Fraktion (Drucksache 7/9850) und der Fraktion Die Linke (Drucksache 7/9858) mit deutlichen Mehrheiten ab.

Im zweiten Tagesordnungspunkt der Sitzung waren die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Juni sowie der Innenministerkonferenz vom 19. bis 21. Juni Gegenstand einer Aussprache, beantragt von AfD-Abgeordneten. Inhaltliche Schwerpunkte waren die Asyl- und Migrationspolitik sowie der Bürokratieabbau. Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (Drucksache 7/9859) fand im Plenum keine Mehrheit.

Blick in den Plenarsaal während der 109. Sondersitzung am 27.06.2024
Blick in den Plenarsaal während der 109. Sondersitzung am 27.06.2024
© Landtag Brandenburg