„25 Jahre Wächter unserer Verfassung“ – Stark und Woidke würdigen Landesverfassungsgericht
Landtagspräsidentin Britta Stark und Ministerpräsident Dietmar Woidke haben die Arbeit des Landesverfassungsgerichts als unverzichtbar für das Funktionieren der freiheitlichen Demokratie in Brandenburg gewürdigt. Auf dem Festakt zum 25-jährigen Bestehen des Gerichts in Frankfurt (Oder) riefen beide heute zur Verteidigung einer unabhängigen Justiz auf.
Für Landtagspräsidentin Britta Stark, damals selbst Mitglied der Brandenburger Verfassungskommission, war das Ringen um die beste Verfassung eine Sternstunde der Demokratie. „Die Verfassung bestimmt die Räume öffentlicher und privater Freiheit und die Grenzen öffentlicher Macht. Das Landesverfassungsgericht wacht über diese Prinzipien, verteidigt sie und setzt sie notfalls auch gegen die Politik durch. Als Streitentscheider und Schlichter übernimmt es eine wichtige friedensstiftende Funktion“, sagte Stark auf dem Festakt. „Das Verfassungsgericht ist das Immunsystem der Demokratie, das ihre Lebendigkeit bewahrt und ihr Überleben schützt. Dass sich jedermann und jede Frau zur Wahrung seiner und ihrer Freiheits- und Menschenrechte an ein Verfassungsgericht wenden kann, ist gerade für die Bürgerinnen und Bürger, die die DDR miterlebten, ein sehr hohes Gut.“
Ministerpräsident Dietmar Woidke sagte: „Das Landesverfassungsgericht hat mit seinen bislang mehr als 2.300 Entscheidungen immer wieder Maßstäbe gesetzt und unser Gemeinwesen gestärkt. Die Gewaltenteilung von Gesetzgebung, ausführender Gewalt und Rechtsprechung sind Grundlage unseres gesamten Staatsaufbaus und unserer freiheitlich demokratischen Ordnung. Sie geht auf den Willen der Menschen zurück, sich nicht bevormunden zu lassen, Teilhabe am politischen Leben einzufordern und als mündige Bürgerinnen und Bürger anerkannt zu sein.“ Woidke warnte, in vielen Ländern – auch innerhalb der EU – gerate die unabhängige Justiz stark unter Druck. Auch in Deutschland forderten Kräfte weit rechts von der politischen Mitte, die Gerichte stärker an die „politische Kandare zu nehmen“. Vor diesem Hintergrund betonte er: „Ein freies und demokratisches Land und eine lebendige Zivilgesellschaft brauchen eine unabhängige Justiz.“