Anpassung der Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Einkommensentwicklung
Nach dem geltenden Abgeordnetengesetz ist die Entschädigung der Abgeordneten des Landtages Brandenburg beginnend mit dem Jahr 2012 jährlich an die Einkommensentwicklung im Land Brandenburg anzupassen (§ 5, Absatz 3 Abgeordnetengesetz, Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I, Nr. 17, vom 16. April 2012). Aufgrund einer bundesweiten Revision der für die Ermittlung der Einkommensentwicklung erforderlichen Klassifikation der Wirtschaftszweige konnten die entsprechenden statistischen Daten nicht im Herbst 2011, sondern erst jetzt vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg übermittelt werden.
Aufgrund des am 25. Juni 2012 eingegangenen Berichtes hat Landtagspräsident Gunter Fritsch - wie im Gesetz vorgesehen - nunmehr einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung der Entschädigung vorgelegt.
Entsprechend der Einkommensentwicklung im Land Brandenburg soll die Entschädigung rückwirkend ab Januar 2012 um 81,07 € (1,8 %) erhöht werden. Die allgemeine Kostenpauschale (allgemeine Kosten für die Betreuung der Wahlkreise) soll entsprechend der Entwicklung im Verbraucherpreisindex um 9,19 € (1,5%) angehoben werden.
Die Brandenburger Parlamentarier haben bereits 2010 und 2011 auf eine Anpassung der Entschädigung und somit auf eine Erhöhung ihrer Zuwendungen verzichtet. Ein Ausgleich für die beiden Jahre wird nicht vorgenommen. Nun soll entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Einkommensentwicklung die Anpassung
– wie gesetzlich vorgeschrieben – wieder erfolgen.
Für die neue Legislaturperiode ab 2014 ist beabsichtigt, die Vorschläge der unabhängigen Kommission zur Weiterentwicklung des Abgeordnetenrechts umzusetzen.
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Zu den Vorschlägen der unabhängigen Kommission zur Weiterentwicklung des Abgeordnetenrechts: