Beschluss der Parlamentarischen Kontrollkommission
Die Parlamentarische Kontrollkommission hat in ihrer 3. (Sonder-) Sitzung am 12. Juni 2020 den folgenden Beschluss gefasst und die Vorsitzende ermächtigt, die Öffentlichkeit am Montag, den 15. Juni 2020 hierüber zu informieren:
- Der Minister des Innern hat die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Brandenburg im Rahmen einer Sondersitzung am 12. Juni 2020 darüber informiert, dass der Verfassungsschutz Brandenburg den Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) als Beobachtungsobjekt im Rang eines extremistischen Verdachtsfalls einstuft.
- Die Kommission stellt hierzu fest: Der sorgfältig ermittelte Sachverhalt gelangt unter Berücksichtigung des besonderen grundgesetzlichen Schutzes von Parteien auf der Grundlage der Regelungen des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes für die Mitglieder der Kommission nachvollziehbar und juristisch schlüssig zu dem Ergebnis einer Einstufung des AfD-Landesverbandes als extremistischer Verdachtsfall. Die Kommission sieht auf der Grundlage des ihr vorgelegten Vermerkes die Beobachtung durch den Verfassungsschutz des Landes Brandenburg unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel als gerechtfertigt an.
- Das Grundgesetz verpflichtet dazu, Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Rahmen der wehrhaften Demokratie zu erkennen und ihnen zu begegnen. Die Beobachtung verfolgt das Ziel, den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit aufzuklären und die Öffentlichkeit darüber zu informieren.
- Die Parlamentarische Kontrollkommission wird den weiteren Verlauf der Beobachtung sowie eine kritische Überprüfung des Grades der Einstufung eng begleiten und sich hierüber regelmäßig ausführlich informieren lassen.