Hauptausschuss beschließt Zulässigkeit der Volksinitiativen
Der Hauptausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die Zulässigkeit der Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg - "Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“ und der Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg - „Schule in Freiheit“ beschlossen.
Volksinitiative Nachtflugverbot
Der Landesabstimmungsleiter hat das Prüfergebnis am 12. Oktober 2011 dem Präsidenten des Landtages übermittelt. Dieser wiederum hat am 13. Oktober 2011 den Hauptausschuss unterrichtet.
Von den 39 315 gezählten Eintragungen wurden 28 841 überprüft. Davon entsprechen 23 942 den gesetzlichen Anforderungen. Die Volksinitiative wurde nach Feststellung des Vorliegens der förmlichen Voraussetzungen vom Hauptausschuss an den zuständigen Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft überwiesen. Dieser wird sich voraussichtlich am 3. November 2011 mit der Volksinitiative befassen. Nach der Anhörung und letztmaligen Befassung im Hauptausschuss (voraussichtlich am 7. Dezember) wird der Landtag in seiner letzten Sitzung im Dezember (14. - 16. Dezember) über die Volksinitiative entscheiden.
Volksinitiative Freie Schulen
Der Landesabstimmungsleiter hat das Prüfergebnis am 18. Oktober 2011 dem Präsidenten des Landtages übermittelt. Dieser wiederum hat am 20. Oktober 2011 den Hauptausschuss unterrichtet.
Von den 38 186 gezählten Eintragungen wurden 27 085 überprüft. Davon entsprachen 22 294 den gesetzlichen Anforderungen.
Nach der heutigen Feststellung der Zulässigkeit der Volksinitiative durch den Hauptausschuss erfolgte die Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Die letzte reguläre Landtagssitzung innerhalb der vorgegebenen Frist für die Befassung mit der Volksinitiative wäre die Sitzung am 25./26. Januar 2012.