Hauptausschuss empfiehlt Annahme der Volksinitiative
Der Hauptausschuss des Landtages Brandenburg hat in seiner heutigen 20. Sitzung einstimmig beschlossen, dem Plenum des Landtages Brandenburg die Annahme der Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg „Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg“ zu empfehlen. Damit folgt er dem Votum des Innenausschusses vom 5. April 2011.
In der Anhörung des Innenausschusses am 3. März 2011 erhielten die Vertreter der Volksinitiative die Gelegenheit, ihre Standpunkte zu dem von ihnen unterbreiteten Anliegen darzustellen.
Der Innenausschuss befasste sich mit der Volksinitiative abschließend in seiner 16. Sitzung am 31. März 2011 und empfahl dem Hauptausschuss die Annahme der Volksinitiative mit einem Vorschlag für die Umsetzung. Dieser Vorschlag beinhaltet, dass sich der Landtag vor der Sommerpause 2011 mit der Umsetzung der Polizeistruktur 2020 erneut befasst und eine weitere Befassung anlässlich des Zwischenberichts der Landesregierung zum Stand der Umsetzung der Polizeistrukturreform (Frist 31. Dezember 2011) erfolgt.