Landtag erhält dritten Tätigkeitsbericht der Aufarbeitungsbeauftragten

Den dritten Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD), Ulrike Poppe, nimmt Parlamentspräsidentin Britta Stark

am       Montag, dem 18. April 2016,
um      11:30 Uhr,
im        Pressekonferenzraum E.060 des Landtages

entgegen. Direkt im Anschluss geht die Landesbeauftragte im Rahmen einer Pressekonferenz auf Schwerpunktthemen ihres Berichts ein.

Medienvertreter sind zur Berichterstattung herzlich eingeladen.

Hintergrund:

Am 17. Dezember 2009 wählte der Landtag Brandenburg die ehemalige DDR-Bürgerrechtlerin Ulrike Poppe einstimmig zur ersten Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur. Am 22. März 2010 erfolgte die Amtseinführung. Im Juli 2012 wurde in der Behörde die Anlauf- und Beratungsstelle des Landes Brandenburg für ehemalige Heimkinder der DDR geschaffen. Per Gesetz ist das Amt bei der Präsidentin des Landtages Brandenburg eingerichtet. Die Landesbeauftragte ist in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Am 16. Dezember 2015 wurde Ulrike Poppe im Plenum des Landtages ohne Gegenstimme als Landesbeauftragte wiedergewählt.

Allgemeine Informationen zur Tätigkeit der Landesbeauftragten, z. B. zu ihren Aufgaben und Befugnissen, können dem Gesetz über den Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur entnommen werden.