Petitionsausschuss bietet Bürgersprechstunden vor Ort
Landtagspräsident Gunter Fritsch informiert heute in einem Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister über das Angebot des Petitionsausschusses, Bürgersprechstunden in den Landkreisen und kreisfreien Städten durchzuführen. Dazu gibt es bereits einen Fahrplan für die vierteljährlich wechselnden Besuche vor Ort.
Die erste Bürgersprechstunde soll im kommenden März im Landkreis Uckermark stattfinden, dann zunächst im Juni im Landkreis Spree-Neiße, im September in der Stadt Cottbus und im November im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Genauere Angaben zum Termin und Ort der Bürgersprechstunden werden jeweils im Vorfeld auf der Internetseite des Landtages, gegebenenfalls auf der Internetseite des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt und der lokalen Presse bekannt gegeben.
In diesen Sprechstunden soll interessierten Bürgern die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Anliegen den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorzutragen und die Möglichkeiten einer Petition zu besprechen.
An den Bürgersprechstunden werden mindestens zwei Abgeordnete des Ausschusses teilnehmen und sich mit den Sorgen und Anliegen der Bürger befassen. Selbstverständlich können auch bereits schriftlich abgefasste Petitionen eingereicht werden. Gleichzeitig möchte der Ausschuss die Gelegenheit nutzen, in den Verwaltungen über die Aufgaben des Petitionsausschusses zu informieren und Material über die Arbeit und die Aufgaben des Ausschusses zur Verfügung zu stellen.
Hintergrund
Zahlreiche Ausschüsse des Landtages Brandenburg haben seit Beginn der neuen Legislaturperiode von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, öffentlich zu tagen. Gegenwärtig wird erörtert, ob die Ausschüsse des Landtages nicht grundsätzlich öffentlich tagen sollten.
Sollte es zu einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung des Landtages kommen, kann der Petitionsausschuss des Landtages hiervon jedoch grundsätzlich keinen Gebrauch machen, da seine Sitzungen nicht öffentlich stattfinden dürfen, da höchstpersönliche Anliegen von Bürgern erörtert werden und datenschutzrechtliche Gründe zu beachten sind.
Gleichwohl ist der Petitionsausschuss bestrebt, das Petitionsrecht einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen und gleichzeitig Bürgern in allen Landesteilen Gesprächsangebote zu möglichen Petitionsanliegen zu unterbreiten.