Sondersitzung findet nicht statt

Die für heute um 10:00 Uhr geplante Sondersitzung des Brandenburger Landtags, bei der es eine Aussprache über die Haltung der Landesregierung bei der Beratung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundesrat am 7. Juli 2023 geben sollte, findet nicht statt.

Hintergrund ist die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der das Gericht dem Deutschen Bundestag im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben hat, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-063.html;jsessionid=468C6C3FA852496062B2EDD009746777.internet941).

Die Antragsteller haben daraufhin gegenüber der Landtagsverwaltung angekündigt, ihren Antrag auf Durchführung einer Sondersitzung zurückzuziehen.