Untersuchungsausschuss setzt auf Entscheidung in der Hauptsache zu Compliance-Berichten

Das Landgericht Potsdam hat dem Eilantrag des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) über das Aussetzen des Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschlusses, den der Untersuchungsausschuss 7/4 des Landtages erwirkt hat, stattgegeben. Eine Entscheidung in der Hauptsache über das Recht des Untersuchungsausschusses, die geforderten Compliance-Berichte in ungeschwärzter und vollständiger Fassung zu erhalten, steht indes noch aus.

Petra Budke, die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 7/4 rbb, erklärt hierzu: „Die Entscheidung des Landgerichts Potsdam zum Eilverfahren wurde vom Untersuchungsausschuss so erwartet und ist nachvollziehbar. Das Gericht hat eine einfache Interessenabwägung vorgenommen: Ist der Umstand, dass der Ausschuss die Dokumente bekommen und sie gelesen hat, notfalls umkehrbar, oder würden unumkehrbare Tatsachen geschaffen? Für uns ist die Entscheidung in der Hauptsache maßgeblich, und hier ist noch nichts entschieden. Wir brauchen die beiden Compliance-Berichte, aber wir wollen sie auf rechtssicherem Weg erhalten. Und das fordert von uns Geduld, bis das Brandenburgische Oberlandesgericht über die Beschwerde des rbb entscheidet.“

Das Landgericht Potsdam hatte dem UA 7/4 rbb in erster Instanz die Beschlagnahme der Berichte gestattet. Daraufhin setzte der UA 7/4 dem rbb eine Frist, die geforderten Unterlagen bis zum 11. Oktober zu übersenden. Der rbb legte Beschwerde gegen diesen Beschluss ein und stellte gleichzeitig den Eilantrag, über den nun entschieden wurde.