Volksbegehren in veränderter Form angenommen
In der heutigen Sondersitzung hat der Landtag Brandenburg das Volksbegehren „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“ in der vom Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vorgeschlagenen, veränderten Form (DS 6/3855) in namentlicher Abstimmung angenommen.
Daraufhin stellten die Vertreter der Volksinitiative - entsprechend ihrer der Beschlussempfehlung beigefügten Absichtserklärung - den Antrag, das Volksbegehren in seiner ursprünglichen Form durch den Landtag für erledigt erklären zu lassen. Diesem Antrag stimmten die Parlamentsmitglieder einstimmig zu. Damit ist das Verfahren über das Volksbegehren abgeschlossen. Ein Volksentscheid findet nicht statt.
Die formale Verfahrensgrundlage bildet das Volksabstimmungsgesetz:
„§ 26
Voraussetzungen und Gegenstand des Volksentscheides
(1) Entspricht der Landtag nicht binnen zwei Monaten dem zulässigen Volksbegehren, so findet innerhalb von weiteren drei Monaten ein Volksentscheid statt.
(2) Auf Antrag der Vertreter kann der Landtag das Volksbegehren für erledigt erklären, wenn er den im Volksbegehren unterbreiteten Gesetzentwurf in veränderter, jedoch dem Grundanliegen des Volksbegehrens nicht widersprechender, Form annimmt. Die Entscheidung kann von jedem Vertreter beim Verfassungsgericht des Landes angefochten werden.
(3) Absatz 2 gilt für sonstige Vorlagen entsprechend.
[…]“