Landtag verabschiedet zweiten Nachtragshaushalt

Potsdam, 24. Juli 2024. Der Landtag Brandenburg hat in seiner 111. Sitzung in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2024 verabschiedet.

Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes folgte einer Entscheidung des Brandenburger Verfassungsgerichts, das Regelungen zum Brandenburg-Paket im Juni für nichtig erklärt hat. Die Finanzierung der Maßnahmen aus dem Paket wird aus der allgemeinen Rücklage erfolgen. Diesen Vorschlag hatte Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange in das Juni-Plenum des Landtages eingebracht. Es handelt sich um rund eine Milliarde Euro, die Entlastungen für Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger bringen soll.

Blick in den Plenarsaal während der 3. Lesung zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2024
Blick in den Plenarsaal während der 3. Lesung zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2024
© Landtag Brandenburg