Birgit Bessin

AfD-Fraktion

Logo AfD-Fraktion

gewählt als Direktkandidatin im
Wahlkreis 38 (Oberspreewald-Lausitz I)

Wirtschaftsjuristin;
geb. 1978, verheiratet, 1 Kind

Bessin, Birgit
© Birgit Bessin

Lebenslauf

  • 1997 bis 2007 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin
  • 2006 bis 2010 Sachbearbeitung, später Finanzbuchhaltung
  • 2007 bis 2013 Studium Wirtschaftsrecht an der Europäischen Fernhochschule Hamburg GmbH; Bachelor of Laws (LL. B.)
  • 2010 bis 2011 arbeitssuchend
  • 2011 bis 2012 selbstständig
  • 2012 bis 2014 Finanzbuchhaltung, anfangs Grafikdesign

Politische Laufbahn

  • Seit 22. April 2013 Mitglied der AfD
  • Herbst 2013 bis Frühjahr 2015 Mitglied des Landesvorstandes der AfD Brandenburg
  • Dezember 2013 bis November 2017 Vorsitzende des Kreisverbandes Teltow-Fläming
  • Juli 2016 bis April 2022 stellvertretende Landesvorsitzende der AfD Brandenburg
  • April 2022 bis April 2024 Landesvorsitzende der AfD Brandenburg
  • Seit Juni 2022 Mitglied im Kreisvorstand Teltow-Fläming

  • Seit Mai 2014 Mitglied des Kreistages Teltow-Fläming
  • Seit Juni 2019 Vorsitzende der AfD-Fraktion im Kreistag Teltow-Fläming

  • Seit Oktober 2014 Mitglied des Landtages Brandenburg
  • Oktober 2014 bis Dezember 2017 Mitglied des Präsidiums des Landtages, Parlamentarische Geschäftsführerin der AfD-Fraktion
  • Oktober 2017 bis Frühjahr 2022 stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion
  • Februar 2022 bis September 2024 Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 7/2 zur „Aufklärung der Ursachen, der Konsequenzen und der Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des eröffneten Flughafens Berlin Brandenburg ‚Willy Brandt‘ (BER)“

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften