Adler und Wappen
Innerhalb des Landtagsgebäudes – auf Flaggen und in künstlerisch stilisierter Form auch auf dem Redepult im Plenarsaal und in der Lobby – findet sich der Brandenburger Adler als wiederkehrendes Motiv.
Schon im Römischen Reich war der Adler Wahrzeichen staatlicher Ordnung und Reichsgewalt, wurde auf das deutsche Kaiserwappen übertragen und war Ursprung des Staatswappens der Bundesrepublik Deutschland. Er versinnbildlichte im Mittelalter Mut, Kraft, Freigiebigkeit und Verjüngungskraft. Deshalb ist er so häufig auf Wappen zu finden.
Das Wappen der Askanier
Mit der Geschichte Brandenburgs als eigenständigem deutschem Territorium beginnt zugleich die Geschichte des Brandenburger Wappens, das wie andere Grenzmarken auch einen Adler enthielt. Die früheste heute bekannte Verwendung des Adlerwappens bei den Askaniern stammt von Otto I., dem Sohn des Markgrafen von Brandenburg Albrecht der Bär. Er benutzte 1170 ein spitzovales Siegel mit Lehnsfahne und Schild, auf dem deutlich der märkische Adler erkennbar ist. Illustrierte Wappenbücher des späten Mittelalters bilden den Adler in roter Farbe auf weißem und silbernem Feld ab. Die gelben „Kleestengel“ werden von manchen auf die angedeutete Flügelmuskulatur des Adlers auf dem Siegel zurückführt, von anderen auf die schützenden spangenförmigen Metallbeschläge auf dem Schild.
Das Wappen der Hohenzollern
Im Jahr 1320 starb die brandenburgische Linie der Askanier aus. Ihr Erbe traten die Wittelsbacher, später die böhmischen Luxemburger an. Sie alle hielten am Adlerwappen fest. Auch bei den Hohenzollern nahm der rote Adler im Wappenschild eine bevorzugte Stellung ein. Zwei „wilde Männer“, Schildhalter des großen königlichen Wappenschildes, hielten die Standarte des preußischen Königs mit dem schwarzen preußischen Adler und die des brandenburgischen Kurfürsten mit dem roten Adler in den Händen.
Nach der Neuordnung des alten preußischen Staates im Gefolge der napoleonischen Kriege behielt die Provinz Brandenburg das traditionsreiche Wappen der Mark bei. Gemäß der „Verordnung wegen des königlichen Titels und Wappens“ vom 9. Januar 1817 stellte es „im silbernen Feld einen rothen Adler mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln, goldenem Schnabel und goldenen Krallen“ dar. Durch Anordnung des Ministers des königlichen Hauses vom 2. April 1824 wurden die ehemals nur der kurfürstlichen Standarte beigegebenen Insignien Kurhut, Zepter und Schwert, die seit der Bildung des Deutschen Bundes politisch bedeutungslos geworden waren, auch dem Provinzialwappen hinzugefügt. Der „Allerhöchste Erlaß“ vom 11. Januar 1864 ergänzte das Wappen noch um den Erzkämmererstab. In dieser Form blieb das Wappen bis 1945 gültig.
Das Landeswappen nach dem Zweiten Weltkrieg
Der 1945 angestrebte radikale Bruch mit der Vergangenheit sollte sich auch in den Staatssymbolen widerspiegeln. Der Beschluss des Präsidiums der Provinzialverwaltung vom 24. Oktober 1945 kreierte ein gänzlich neues Wappen, in dem die Vergangenheit lediglich in den Farben der Stadt Brandenburg als Ursprung der Provinz „angedeutet wurde“: „Es ist ein von einem Bande mit der Aufschrift ‚Mark Brandenburg‘ umschlossener roter Schild mit weißem Querbalken. Als Urbild der Kraft und Verkörperung des Aufbauwillens steht eine stilisierte Eiche im Mittelpunkt des Schildes. Sie wird vom Licht der aufgehenden Sonne als dem Sinnbild hoffnungsfroher Zukunft umstrahlt. Die Vergangenheit der Provinz ist in den Farben der Stadt Brandenburg blau-weiß-grün in einem oberhalb angeordneten Schild angedeutet, während unterhalb des Balkens angebrachte Jahreszahl ‚1945‘ die Zeitenwende der Gegenwart zum Ausdruck bringt.“ Auch eine neue Fahne wurde erdacht: An die Stelle der überlieferten, durch Erlass vom 22. Oktober 1882 „landesherrlich“ legitimierten rot-weißen Fahne trat nun eine rot-weiß-rote. Mit der Auflösung des Landes 1952 verschwand auch das wenig populäre Wappen.
Das Wappen des Landes Brandenburg
Am 3. Oktober 1990 wurde das neue Land Brandenburg als föderales Glied der Bundesrepublik Deutschland gebildet. Bereits im Vorfeld wurde über sein Wappen ebenso engagiert wie kontrovers debattiert. Im August 1990 hatte eine Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit aufgenommen, die beauftragt war, in Vorbereitung der Neugründung des Landes einen Gesetzentwurf über Wappen, Flagge und Siegel zu erarbeiten. Sie legte den Entwurf eines Hoheitszeichens vor, das „in der friedfertigen Form des Adlers“ – also ohne Beigaben Kurhut, Schwert, Zepter und Brustschild mit Kämmererstab – auf seine älteste Form aus dem 12. Jahrhundert zurückgriff. Weniger strittig als das Wappen war die künftige Landesfahne. Klar war, dass sie die traditionellen Farben rot und weiß enthalten müsste. Wegen des besseren Kontrastes zu anderen gleichfarbigen Flaggen hat der Gesetzgeber entschieden, den roten Adler auch zu einem Bestandteil der Landesfahne zu machen. „Das Landeswappen zeigt auf einem Schild in Weiß (Silber) einen nach rechts blickenden, mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln gezierten und gold bewehrten roten Adler. – Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben – oben rot, unten weiß – und trägt in der Mitte das Landeswappen.“ So steht es im „Hoheitszeichen-Gesetz“ vom 30. Januar 1991, das bei nur zwei Stimmenthaltungen von den Abgeordneten des Landtages Brandenburg einstimmig angenommen wurde.