Abgeordnete beraten über zweiten Nachtragshaushalt

Potsdam, 15. Juli 2024. Der Landtag Brandenburg kommt am Mittwoch auf Antrag der Koalitionsfraktionen zu einer Sondersitzung des Plenums zusammen, um über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum zweiten Nachtragshaushalt (Drucksache 7/9874) in 1. Lesung zu beraten. Die 110. Plenarsitzung beginnt um 10 Uhr und wird live auf der Webseite des Landtages übertragen. Im Anschluss befasst sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit dem Gesetzentwurf und verständigt sich zum weiteren Verfahren.

Ebenfalls am Mittwoch berät der Hauptausschuss zum Thema Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware: Krankenhäuser und Praxen retten!“. Auch die Sitzungen der Ausschüsse werden im Livestream übertragen.

Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes folgt einer Entscheidung des Brandenburger Verfassungsgerichts, das Regelungen zum Brandenburg-Paket im Juni für nichtig erklärt hat. Die Finanzierung der Maßnahmen aus dem Paket soll nun aus der allgemeinen Rücklage erfolgen. Diesen Vorschlag hatte Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange in das Juni-Plenum des Landtages eingebracht. Es handelt sich um rund eine Milliarde Euro, die Entlastungen für Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger bringen soll.

Die Plenardebatten sowie die Ausschüsse können hier (Livestreams - Landtag Brandenburg) live verfolgt werden.

Die vollständige Tagesordnung der Sondersitzung ist zu finden unter: 110. Sitzung (Sondersitzung) des Landtages Brandenburg - Landtag Brandenburg

Blick in den Plenarsaal während einer Landtagssitzung
Blick in den Plenarsaal während einer Landtagssitzung
© Landtag Brandenburg / Stefan Gloede