Hauptausschuss hat sich konstituiert

Potsdam, 12. November 2024. Als erster Ausschuss des Landtages für die 8. Wahlperiode hat sich der Hauptausschuss heute konstituiert. Zum Vorsitzenden wählten die neun Mitglieder in offener Abstimmung den von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Abgeordneten Daniel Keller. Der Vorschlag der AfD-Fraktion, den Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden zu wählen, fand keine Mehrheit. Eröffnet hatte die Sitzung Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke als ältestes anwesendes Mitglied des Ausschusses.

Ordentliche Mitglieder des Hauptausschusses sind für die SPD-Fraktion: Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Daniel Keller, Ludwig Scheetz; für die AfD-Fraktion: Dr. Hans-Christoph Berndt, Dennis Hohloch, Lena Kotré; für die BSW-Fraktion: Robert Crumbach, Stefan Roth; für die CDU-Fraktion: Dr. Jan Redmann.

Der Hauptausschuss des Landtages ist federführend zuständig für Verfassungsfragen, Bundesangelegenheiten, die Gestaltung der Beziehungen zwischen Brandenburg und Berlin sowie die Medienpolitik. Er behandelt darüber hinaus grundsätzliche politische und Geschäftsordnungsangelegenheiten. Zudem bereitet das Gremium die Wahl der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter vor und beschließt über eventuelle Verfahrensbeitritte oder Stellungnahmen des Landtages zu verfassungsgerichtlichen Verfahren. Auch ist der Hauptausschuss maßgeblich für die Beratung der Staatsverträge und die Behandlung der Initiativen nach dem Volksabstimmungsgesetz zuständig.

Blick in den Beratungsraum während der Sitzung des Hauptausschusses
Blick in den Beratungsraum während der Sitzung des Hauptausschusses
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