Plenum berät über Kinderschutz in Brandenburg

Potsdam, 21. März 2024. In einer Aktuellen Stunde hat sich der Landtag heute mit dem Thema „Hinsehen, Handeln und Helfen – Kinderschutz in Brandenburg stärken“ beschäftigt. Der Antrag auf die Debatte war turnusgemäß von der CDU-Fraktion eingereicht worden. Anschließend stimmten die Abgeordneten mehrheitlich dafür, den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Schutz und zur Förderung junger Menschen (Drucksache 7/9347) zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen und lehnten einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Einrichtung eines Landesbeauftragten für Opferschutz (Drucksache 7/9378) mehrheitlich ab.

Zu Beginn der Debatte sagte die CDU-Abgeordnete Kristy Augustin, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, Kinder und Jugendliche zu schützen. Präventive Maßnahmen müssten ausgebaut werden. Die Opferbegleitung sei ein weiterer wichtiger Bestandteil des Kinderschutzes; Opferschutz müsse vor Täterschutz stehen. „Kinderschutzambulanzen, Childhoodhäuser, Unterstützung und Förderung der Opferberatung“ sind laut Augustin Möglichkeiten, den Kinderschutz weiter zu stärken.

Für die AfD-Fraktion kritisierte der Abgeordnete Volker Nothing die Landesregierung und nannte die Aktuelle Stunde eine Scheindebatte. „Statt hinzusehen, haben Sie nur weggeschaut“, so Nothing. Die Regierung habe es verpasst, für bessere Rahmenbedingungen zu sorgen.

Hardy Lux von der SPD-Fraktion verteidigte den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Schutz und zur Förderung junger Menschen. Er ginge über die reinen Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche weit hinaus. Die Regelung zur Inklusion schaffe eine Voraussetzung für eine selbstbestimmte Lebensweise; damit sei eine frühe Entwicklungsmöglichkeit aller Kinder und Jugendlichen verbunden, so Lux.

Kathrin Dannenberg von der Fraktion Die Linke erwiderte, dass die Koalitionsfraktionen zu wenig für den Kinderschutz getan hätten. „Sie können sich keinesfalls auf dem Entwurf der Landesregierung zum Kinder- und Jugendgesetz ausruhen und behaupten, die Koalition würde damit eine wirksame Grundlage für den Kinderschutz liefern“, sagte Dannenberg. Kindeswohl sei nur dann gesichert, wenn Kinderrechte gewährleistet seien.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekräftigte die Fraktionsvorsitzende Petra Budke, dass mit dem Gesetzentwurf Kinder- und Jugendmedienschutz gestärkt und verfassungsfeindliche Propaganda in Jugendhilfeeinrichtungen verboten würden. Allerdings kritisierte sie den Aspekt der Nutzung der Quellentelekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung.

Ilona Nicklisch von der Gruppe BVB/FREIE WÄHLER sagte, man müsse sicherstellen, dass Kinder Zugang zu sicheren Anlaufstellen haben, an die sie sich wenden können, wenn sie in Not sind.

Für die Landesregierung sprach Brandenburgs Bildungs- und Jugendminister Steffen Freiberg und hob die vielfältige Beteiligung von Verbänden und Institutionen am Gesetzentwurf hervor. Es sei das Ergebnis eines großartigen Beteiligungsprozesses, an dem sich 1.000 junge Brandenburger und Brandenburgerinnen beteiligt hätten. „Das Gesetz stärkt die Kinder- und Jugendrechte im Land, weitet den Schutz von Kindern und Jugendlichen aus und sieht eine klare Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor“, so Freiberg. Das Kindeswohl stünde im Mittelpunkt.

Blick in den Plenarsaal zu Beginn der Aktuellen Stunde auf Antrag der CDU-Fraktion in der 104. Sitzung des Landtages Brandenburg.
Blick in den Plenarsaal zu Beginn der Aktuellen Stunde auf Antrag der CDU-Fraktion in der 104. Sitzung des Landtages Brandenburg.
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