Kristy Augustin
CDU-Fraktion
Landesliste CDU-Fraktion, Platz 2
Kommunikationswissenschaftlerin M. A.;
15324 Letschin;
geb. 1979 in Wriezen;
evangelisch
Lebenslauf
- 2000 bis 2007 Magisterstudium der Publizistik/Kommunikationswissenschaften (Hauptfach) und der Kunstgeschichte/Filmwissenschaft (Nebenfächer) an der Freien Universität Berlin; Kommunikationswissenschaftlerin M. A.
Politische Laufbahn
- Seit 2005 Mitglied der CDU
- Seit 2010 Vorsitzende des CDU Gemeindeverbandes Letschin
- Seit 2014 Kreisvorsitzende der CDU Märkisch-Oderland
- Seit 2015 Landesvorsitzende der Frauen-Union der CDU Brandenburg
- 2015 bis 2023 Beisitzerin im Landesvorstand der CDU Brandenburg
- Seit 2023 stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Brandenburg
- Seit Juni 2019 Mitglied im Kreistag Märkisch-Oderland
- Seit Juni 2019 Mitglied in der Gemeindevertretung Letschin
- Seit 2015 Vorsitzende im Vorstand Kuratorium Internationaler Bund Brandenburg
- Seit 2018 stellvertretende Vorsitzende des Kreissportbundes Märkisch-Oderland
- Seit 2022 ehrenamtliches Mitglied im Regionalvorstand der Johanniter-Unfallhilfe ODLS e.V.
- Seit 2023 Vizepräsidentin des Landessportbundes Brandenburg
- Seit Oktober 2014 Mitglied des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):
- Regionalvorstand Johanniter-Unfall-Hilfe Oderland-Spree (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand 2025)
- Vorsitzende Kuratorium Internationaler Bund Brandenburg (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand 2025)
Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):
- stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion und Arbeitskreisleiterin (regelmäßige monatliche Einkünfte: 1.500 €; Stand 2025)
- Vizepräsidentin für Breitensport und Sportentwicklung beim Landessportbund Brandenburg e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2025)
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.