Kristy Augustin

CDU-Fraktion

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Landesliste CDU-Fraktion, Platz 2

Kommunikationswissenschaftlerin M. A.;
15324 Letschin;
geb. 1979 in Wriezen;
evangelisch

Augustin, Kristy
© Landtag Brandenburg

Lebenslauf

  • 2000 bis 2007 Magisterstudium der Publizistik/Kommunikationswissenschaften (Hauptfach) und der Kunstgeschichte/Filmwissenschaft (Nebenfächer) an der Freien Universität Berlin; Kommunikationswissenschaftlerin M. A.

Politische Laufbahn

  • Seit 2005 Mitglied der CDU
  • Seit 2010 Vorsitzende des CDU Gemeindeverbandes Letschin
  • Seit 2014 Kreisvorsitzende der CDU Märkisch-Oderland
  • Seit 2015 Landesvorsitzende der Frauen-Union der CDU Brandenburg
  • 2015 bis 2023 Beisitzerin im Landesvorstand der CDU Brandenburg
  • Seit 2023 stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Brandenburg

  • Seit Juni 2019 Mitglied im Kreistag Märkisch-Oderland
  • Seit Juni 2019 Mitglied in der Gemeindevertretung Letschin

  • Seit 2015 Vorsitzende im Vorstand Kuratorium Internationaler Bund Brandenburg
  • Seit 2018 stellvertretende Vorsitzende des Kreissportbundes Märkisch-Oderland
  • Seit 2022 ehrenamtliches Mitglied im Regionalvorstand der Johanniter-Unfallhilfe ODLS e.V.
  • Seit 2023 Vizepräsidentin des Landessportbundes Brandenburg

  • Seit Oktober 2014 Mitglied des Landtages Brandenburg

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 5 (ehrenamtlich): Vorsitz Kuratorium Internationaler Bund Brandenburg e.V.; stellvertretender Vorsitz Landesverband für die Kindertagespflege in Brandenburg; Landesvorsitzende der Frauen Union der CDU Brandenburg; Vorsitzende der CDU Märkisch-Oderland; Gemeindevertreterin der Gemeinde Letschin; Kreistagsabgeordnete der Landkreises Märkisch-Oderland
  • Nummer 5 (vergütet): Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.