Frank Bommert
CDU-Fraktion
Landesliste CDU-Fraktion, Platz 7
Instandhaltungsmechaniker, Metallbauer;
16766 Kremmen;
geb. 1961 in Hennigsdorf, verheiratet, 2 Kinder
Lebenslauf
- 1967 bis 1977 Polytechnische Oberschule
- 1977 bis 1979 Berufsausbildung zum Instandhaltungsmechaniker
- 1979 bis 1980 Schlosser
- 1980 bis 1981 Grundwehrdienst
- 1981 bis 1990 Schlosser
- Seit 1990 selbstständig als Metallbauer
Politische Laufbahn
- Seit 1993 Mitglied der CDU
- Seit 2008 Kreisvorsitzender der CDU Oberhavel
- 1990 bis 2001 Mitglied der Gemeindevertretung Sommerfeld
- 2003 bis 2020 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Kremmen
- Seit 2003 Mitglied des Kreistages Oberhavel
- Seit 2024 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Kremmen
- Seit 2009 Mitglied im Vorstand der Handwerkskammer Potsdam
- Seit Oktober 2009 Mitglied des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.b.: Bommert-Metallbau - Metallbau
- Nummer 4 (vergütet): Wohnungsbaugesellschaft Kremmen; Aufsichtsrat Oberhavel Holding Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH
- Nummer 5 (vergütet): Vorstand Handwerkskammer Potsdam; Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 2
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.