Festveranstaltung zum 25-jährigen Jubiläum der Landesverfassung
Die brandenburgische Landesverfassung hat sich nach Überzeugung der Verfassungsorgane in den vergangenen 25 Jahren als ein festes Fundament für den Zusammenhalt und die Entwicklung des Landes bewährt. Das machten Landtagspräsidentin Britta Stark, Ministerpräsident Dietmar Woidke und Verfassungsgerichtspräsident Jes Möller am 14. Juni 2017 bei einem Festakt zum Jubiläum in Potsdam deutlich. Auf den Tag genau vor 25 Jahren hatten die Brandenburgerinnen und Brandenburger die Verfassung bei einem Volksentscheid angenommen und sich damit als erstes ostdeutsches Bundesland ein Grundgesetz auf Landesebene gegeben.
Zu dem Festakt im Potsdamer Nikolaisaal waren ehemalige und aktive Landtags- und Bundestagsabgeordnete, frühere und heutige Regierungsmitglieder, Träger des Landesverdienstordens und der Medaille des Landtags zur Anerkennung von Verdiensten für das Gemeinwesen, ehrenamtlich Engagierte sowie Landräte und Oberbürgermeister erschienen. Zu den Gästen zählten auch der frühere Ministerpräsident Manfred Stolpe und der einstige Verfassungsgerichtspräsident Rüdiger Postier.
Während des Festaktes erinnerten in einer Gesprächsrunde der Verfassungsrechtler Professor Klaus Finkelnburg sowie die damaligen Abgeordneten Heinz Vietze und Peter Schüler an den demokratischen Entstehungsprozess der Landesverfassung. An einer weiteren Diskussion zur Verfassungswirklichkeit beteiligten sich die Politikwissenschaftlerin Professor Gesine Schwan, Professor Heinz Kleger von der Universität Potsdam und die in der Uckermark lebende gebürtige Polin und Gemeindevertreterin Marta Szuster.
Die Brandenburger Verfassung ist eine sogenannte Vollverfassung. Das heißt, sie regelt neben dem Aufbau des Staates, den Kompetenzen der Staatsgewalten, den Rechten und Pflichten von Staat und Bürgern auch Freiheits- und Grundrechte. Brandenburg war nach der friedlichen Revolution in der DDR und der deutschen Wiedervereinigung das erste ostdeutsche Land, das eine Verfassung verabschiedete. Es handelte sich zudem um die erste Vollverfassung in einem deutschen Bundesland seit 1949.