Festveranstaltung zum 30-jährigen Jubiläum der Brandenburger Landesverfassung
Der Landtag hat das 30-jährige Bestehen der Verfassung des Landes Brandenburg mit einer Festveranstaltung am 22. Juni 2022 gewürdigt. In Grußworten sprachen Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke und der Präsident des Verfassungsgerichts Brandenburg, Markus Möller, über die Entstehung und die aktuelle Bedeutung der Verfassung. Die erste ostdeutsche Richterin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ines Härtel von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), hob in ihrer Festrede die Rolle der Verfassung angesichts neuer Herausforderungen für die Demokratie in der digitalen Welt hervor. Die Verfassung des Landes Brandenburg war am 14. April 1992 vom Landtag beschlossen und in einem Volksentscheid am 14. Juni 1992 von der Bevölkerung mit großer Mehrheit bestätigt worden. Sie trat am 21. August 1992 in Kraft.
Landtagspräsidentin Liedtke sagte, die Verfassung sei quasi am Runden Tisch entstanden: „Sie nimmt Bezug auf ein Regime, das niemand mehr wollte, und sie blickt selbstbewusst in eine neue Zeit. Die Landesverfassung ist ein bürgernahes, ich würde sogar sagen: ein menschenfreundliches Regelwerk: modern – werteorientiert – wegweisend.“ Sie habe sich im Laufe der Zeit gleichermaßen als feste Grundlage und als lebendig erwiesen. „Ich bin sicher, dass sie uns alle auch künftig leiten wird – im Geiste der Traditionen von Recht, Toleranz und Solidarität in der Mark Brandenburg“, so die Landtagspräsidentin. Ministerpräsident Woidke unterstrich, das ‚Ja‘ der übergroßen Mehrheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Verfassung beim Volksentscheid „war und ist ein wichtiges Zeichen für die Demokratie in unserem Land“. Die Verfassung sei „das Fundament, auf dem Demokratie und Freiheit in Brandenburg gebaut sind. Darauf können wir mit Stolz blicken, denn das ganze Land hat dazu einen wichtigen Beitrag geleistet.“
Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Ines Härtel sagte, die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs seien als Träger der Grundrechte „in die Sorge um die Verfassung eingebunden und so auch ‚Hüter der Verfassung‘. Das sind sie zusammen mit der Verfassungsgerichtsbarkeit, dem Parlament und der Regierung.“ Die Landesverfassung sei Ausdruck der Friedlichen Revolution von 1989/90 und eine Erfolgsgeschichte geworden. „Auf dem Verfassungsfundament kann man Zukunft in Brandenburg bauen – mit Kraft, Mut und Freude“. Der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Markus Möller, hob hervor, dass das Bekenntnis der Verfassung zu einer grundrechtsbasierten, freiheitlichen und partizipativen Gesellschaftsordnung im besten Sinne zukunftsgerichtet sei. „So gesehen bietet unsere Landesverfassung auch nach nunmehr 30 Jahren einen sehr guten Rahmen für zukünftige Entwicklungen.“ Musikalisch begleitet wurde die Festveranstaltung im Plenarsaal des Landtages durch die „Jazztronauts“, die den 1. Landespreis im Wettbewerb „Jugend jazzt“ erhalten haben, unter der Leitung von Heiko Kulenkampff. Die Festveranstaltung wurde über die Website des Landtages live übertragen; eine Aufzeichnung ist über den Youtube-Kanal des Landtages verfügbar.
Landtag würdigt mit einer Feierstunde 30 Jahre Brandenburger Verfassung