FrauenOrte im Land Brandenburg. Eine Spurensuche
Ausstellungszeitraum: 28. September 2021 bis 6. Januar 2022
Wie viel Wissen, Kraft, Zeitgeist, Mut, Vertrauen und Weitsicht lag in ihren Lebensweisen, ihrem Handeln! Einige der bisher 45 Frauen des Projektes „FrauenOrte im Land Brandenburg“ sind bekannt, berühmt, beliebt, in vielfältiger Erinnerung geblieben, da sie bis vor einigen Jahren noch gelebt haben. Andere stellten im 17. Jahrhundert bereits neue Weichen und nur wenige Menschen haben bisher von diesen nahezu vergessenen Frauen gehört. Auch und besonders die regionale Bandbreite ist mehr als bemerkenswert: von Schwedt bis Mühlberg an der Elbe, von Rheinsberg bis Cottbus erstreckt sich der Bogen, der zukünftig noch erweitert werden soll.
Diese Wanderausstellung zeigt eine Spurensuche, die nicht beendet sein soll. Sie wirft neue Fragen auf, sie regt an, über das ein oder andere Zitat nachzudenken oder an dessen oftmals aktuellen Bezug zu erinnern. Sie lebt davon, zu „wandern“, wie die Bezeichnung schon sagt, und möglichst viele Menschen anzusprechen. Sie möchte die Besucherinnen und Besucher dazu auffordern, mit einem Bein in die Vergangenheit zu steigen und mit dem anderen im Hier und Jetzt zukunftsweisend zu handeln.
Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e. V. und der Beirat der FrauenOrte im Land Brandenburg sind stolz, einen Ausschnitt der Wanderausstellung für drei Monate im Foyer des Brandenburger Landtages präsentieren zu können, und laden Sie ein zu dieser spannenden Spurensuche weiblicher Landesgeschichte.
Die Ausstellung wurde gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Land Brandenburg und der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung.
Kontakt:
Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e.V.
Friederike Arndt (Projektkoordinatorin der „FrauenOrte im Land Brandenburg“)
Charlottenstraße 121
14467 Potsdam
Tel.: 0331 – 280 35 81
kontakt@frauenpolitischer-rat.de
Neue Foyer-Ausstellung „FrauenOrte im Land Brandenburg. Eine Spurensuche“ eröffnet
Hinweise:
Das Landtagsgebäude ist aktuell für bis zu max. 10 Einzelbesucher/-innen zeitgleich öffentlich zugänglich. Die AHA-Regeln sind zu beachten, zudem sind bei Betreten des Gebäudes Kontaktdaten zu hinterlegen. Ab Mittwoch, 24. November 2021, gilt im Gebäude die 3G-Regelung. Nähere Informationen zu den aktuell gültigen Zutrittsregelungen finden Sie hier.
Es bestehen keine Parkmöglichkeiten am Landtag Brandenburg. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.