Nutzungsbedingungen für digitales Bildmaterial
1. Der Landtag Brandenburg behält sich an dem im Rahmen seines Internetauftritts digital zur Verfügung gestellten eigenen Bildmaterial mit der Quellenangabe „Landtag Brandenburg/ggf. Name des Fotografen" alle Rechte vor. Das digitale Bildmaterial darf von jedermann ausschließlich für folgende Zwecke genutzt werden:
a) Veröffentlichungen durch Medien im Rahmen der parlamentarischen Berichterstattung. Eine Verbreitung durch Agenturen ist nur unter Nennung der kostenlosen Bezugsquelle statthaft.
b) Nutzung im Rahmen des Schulunterrichts, der akademischen Forschung und Lehre, der nicht gewerblichen politischen Bildung sowie durch Schulbuchverlage
c) Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und Abgeordneten des Landtages
d) Öffentlichkeitsarbeit von Behörden und Einrichtungen der Kommunen, der Länder, des Bundes sowie der Europäischen Union
e) private und nicht kommerzielle Nutzung durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer der abgebildeten Veranstaltungen des Landtages
Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für kommerzielle Zwecke sowie im Rahmen der politischen Parteiwerbung, ist nicht zulässig. Für Nutzungen in weiteren Bereichen etwa für zeithistorische und kulturelle Vorhaben erteilt die Landtagsverwaltung im Einzelfall eine schriftliche Genehmigung.
2. Die Verwendung der digitalen Fotos ist honorarfrei.
3. Bei einer Veröffentlichung des digitalen Bildes ist folgende Quelle anzugeben: „Landtag Brandenburg/Name des Fotografen." Von jeder Veröffentlichung durch Medien und Verlage ist dem Landtag Brandenburg ein Belegexemplar unaufgefordert und kostenfrei zuzusenden: Landtag Brandenburg, Öffentlichkeitsarbeit, Alter Markt 1, 14467 Potsdam.
4. Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der digitalen Bilder, die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgehen, sind unzulässig. Ebenso darf das digitale Bild nicht in einem sinnentstellenden Zusammenhang wiedergegeben werden. Medien sind zur Einhaltung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates verpflichtet.
5. Eine Vervielfältigung der digitalen Fotos über den in Ziffer 1 genannten Umfang hinaus ist nicht zulässig. Die Nutzerin bzw. der Nutzer hat die digitalen Bilder nach Verwendung umgehend zu löschen. Die elektronische Speicherung der Bilddaten zur Eigenarchivierung oder Weitergabe auf Datenträgern ist nicht gestattet.
6. Der Landtag Brandenburg verwendet im Rahmen seines Internetauftritts in Einzelfällen auch Bildmaterial Dritter, das mit einer entsprechenden Quellenangabe gekennzeichnet ist. Nutzungsrechte an diesem Bildmaterial sind gesondert vor einer Veröffentlichung zu erfragen.
7. Die Zustimmung zur beschränkten Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber/-innen der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber/-innen von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt der Nutzerin bzw. dem Nutzer. Sie bzw. er hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein die Nutzerin bzw. der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
8. Der Landtag Brandenburg behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, zu Lasten des Nutzers eine umgehende Einziehung und Vernichtung der betroffenen Veröffentlichungen zu verlangen. Bei Zweifeln hinsichtlich der Zulässigkeit einer geplanten Nutzung von Bildmaterial ist vorab eine schriftliche Entscheidung des Landtages Brandenburg einzuholen. Bitte wenden Sie sich dazu an:
Landtag Brandenburg
Öffentlichkeitsarbeit
Alter Markt 1
14467 Potsdam
Telefon: 0331 966-1250
Fax: 0331 966-991250
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@landtag.brandenburg.de