Katrin Lange
SPD-Fraktion
Landesliste SPD-Fraktion, Platz 4
Verwaltungsfachwirtin;
16928 Pritzwalk/OT Beveringen;
geb. 1971 in Brandenburg a. d. H.
Lebenslauf
- 1988 bis 1991 Abitur/Hochbaufacharbeiterin für Beton und Stahlbau
- 1991 bis 1993 Ausbildung zur Regierungsassistentin im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
- 1993 bis 1994 Angestellte im Bauamt des ehemaligen Landkreises Kyritz
- 1994 bis 1996 Angestellte im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
- 1997 bis 2001 Leiterin des Ordnungsamtes im Amt Meyenburg
- 2001 bis 2004 Leiterin des Haupt- und des Ordnungsamtes im Amt Meyenburg
- 2002 berufsbegleitende Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin
- 2004 bis 2014 Amtsdirektorin im Amt Meyenburg
Politische Laufbahn
- Seit 1995 Mitglied der SPD
- Seit 2013 stellvertretende Vorsitzende des SPD-Landesverbandes in Brandenburg
- 2014 und 2019 bis 2022 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Pritzwalk
- Seit 2024 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Pritzwalk
- 2014 bis 2016 Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
- 2016 bis 2019 Staatssekretärin im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
- 2019 bis 2024 Ministerin der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
- Seit 2024 Ministerin des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.a.: Ministerin der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
- Nummer 2: Staatssekretärin im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Mitglied im "Wachstumskern Autobahndreieck Wittstock/Dosse e. V."
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 3
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.