Dr. Saskia Ludwig
CDU-Fraktion
Landesliste CDU-Fraktion, Platz 6
Diplomkauffrau;
14476 Potsdam;
geb. 1968 in Potsdam, verheiratet, 2 Kinder
Lebenslauf
- 1984 bis 1987 Berufsausbildung mit Abitur; Fachverkäuferin
- 1987 bis 1989 Studium der Betriebswirtschaft an der Handelshochschule Leipzig
- 1990 bis 1995 Studium an der Ludwig-Maximilian-Universität München und der Freien Universität Berlin; Diplomkauffrau
- Seit 1995 Mitinhaberin des Familienunternehmens R. Funck GmbH
- Seit 1997 Mitinhaberin des Familienunternehmens Funck & Co. GmbH
- 2005 bis 2008 Dissertation
Politische Laufbahn
- Seit 1997 Mitglied der CDU
- 1998 bis Februar 2010 Mitglied des Kreistages Potsdam-Mittelmark
- Seit 2014 Mitglied im Ortsbeirat Golm
- Dezember 2019 bis Oktober 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages
- Seit Oktober 2004 Mitglied des Landtages Brandenburg
- Oktober 2004 bis März 2007 Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion
- Oktober 2004 bis März 2007 Mitglied des Landtagspräsidiums
- Februar bis Oktober 2009 Mitglied des Landtagspräsidiums
- Mai 2010 bis September 2012 Mitglied des Landtagspräsidiums
- Oktober 2009 bis April 2010 stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion
- Januar bis Oktober 2009 Vorsitzende der CDU-Fraktion
- April 2010 bis September 2012 Vorsitzende der CDU-Fraktion
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):
- Selbstständige Prokuristin bei der Firma Funck & Co. GmbH, Tief- und Rohrleitungsbau, Standort: Potsdam (regelmäßige Einkünfte im Jahr: 4.800 €, Stand 2023)
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):
- Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) (ehrenamtlich; Einkünfte unter 1.000 € jährlich; Stand: 2024)
- Gesellschafterin der Firma Funck & Co. GmbH, Tief- und Rohrleitungsbau, Standort: Potsdam (s.u.)
Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 AbgG):
- Beteiligung an der Funck & Co. GmbH, Tief- und Rohrleitungsbau, Standort Potsdam: 50 %; Beteiligungseinkünfte hieraus: nicht angegeben
Erläuterungen der Redaktion zu § 26 AbgG:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.