Daniel Freiherr von Lützow
AfD-Fraktion
Landesliste AfD-Fraktion, Platz 4
Maurer, Selbstständig;
15827 Blankenfelde-Mahlow;
geb. 1974 in Zossen, verheiratet, 6 Kinder
Lebenslauf
- 1980 bis 1990 Polytechnische Oberschule Dahlewitz; Realschulabschluss
- 1990 bis 1993 Ausbildung zum Maurer; Geselle
- 1993 bis 1997 Soldat auf Zeit (SaZ) bei der Bundeswehr mit diversen Ausbildungen; Dienstgrad Stabsunteroffizier
- 1997 bis 1999 Tätigkeiten als Maurer
- Seit 2000 selbstständig
Politische Laufbahn
- Seit 2013 Mitglied der AfD
- Seit 2013 Mitglied im Kreisverband der AfD Teltow-Fläming, seit 2019 Vorsitzender des Kreisverbandes der AfD Teltow-Fläming
- Seit 2015 Ortsvorsitzender AfD Blankenfelde-Mahlow
- 2015 bis 2022 Mitglied im Landesvorstand der AfD Brandenburg (stellvertretender Landesvorsitzender)
- Seit 2015 Mitglied in diversen Landesfachausschüssen der AfD Brandenburg
- Seit 2024 stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Brandenburg
- Seit 2014 Mitglied der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow, Vorsitzender der AfD-Fraktion und seit 2019 Ausschussvorsitzender für Soziales und Kultur
- Seit 2019 Mitglied im Kreistag Teltow-Fläming, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion und seit 2024 Ausschussvorsitzender für Landwirtschaft und Umwelt
- 2014 bis 2024 Mitglied im Aufsichtsrat des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbands (SBAZV)
- 2014 bis 2024 Mitglied im Aufsichtsrat des Zweckverbands Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB)
- 2014 bis 2024 Mitglied im Aufsichtsrat der Regionalen Entsorgungsservice & Transport – REST – GmbH, Tochtergesellschaft des SBAZV
- Seit 2019 Mitglied im Kuratorium der MBS (Jugend- und Sportstiftung)
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):
- Inhaber der Firma Transport und Kurierservice Freiherr von Lützow (Blankenfelde-Mahlow): abgemeldetes Einzelunternehmen
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):
- Mitglied im Aufsichtsrat des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbands (SBAZV) – ehrenamtlich
Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
- Mitglied im Aufsichtsrat des Zweckverbands Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB), zugehörig zum SBAZV - ehrenamtlich
Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
- Mitglied im Aufsichtsrat der Regionalen Entsorgungsservice & Transport – REST – GmbH, Tochtergesellschaft des SBAZV – ehrenamtlich
Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):
- Beisitzer im Vorstand des Kommunalpolitischen Heimatvereins Brandenburg e.V. (Borkwalde) - ehrenamtlich, ohne Einkünfte
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.