Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wiedergewählt
In der heutigen 38. Sitzung des Landtages Brandenburg ist Frau Dagmar Hartge für das Amt der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen wiedergewählt worden.
Damit folgt das Plenum der Empfehlung des Ausschusses für Inneres, der in seiner Sitzung am 26. Mai 2011 nach Anhörung der Bewerber/innen mehrheitlich für Frau Hartge votierte.
Hintergrund
Nach dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz wird die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht jeweils für die Dauer von sechs Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen, wobei die Wiederwahl zulässig ist. Frau Hartge ist seit ihrer Wahl am 19. Mai 2005 die Landesbeauftragte des Landes Brandenburg.