Untersuchungsausschuss 7/4 verlangt vom rbb konsequent die Herausgabe des Complianceberichts

Der Untersuchungsausschuss 7/4 zur „Untersuchung der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg durch die brandenburgische Landesregierung und Feststellung etwaiger Missstände betreffend die wirtschaftliche und rechtlich einwandfreie Verwendung finanzieller Mittel durch die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg“ (UA 7/4 rbb) verlangte in seiner heutigen Sitzung erneut den ungeschwärzten Compliance-Zwischenbericht vom rbb. Die Rundfunkanstalt weigert sich bislang, dem UA diesen Bericht zu übermitteln. Alle Mitglieder des UA 7/4 rbb sind sich einig: Der rbb ist zur Herausgabe dieser Unterlagen in die Pflicht zu nehmen. Der Untersuchungsausschuss ist sich der Bedeutung des Compliance-Berichts des rbb bewusst und erachtet dessen Herausgabe als essenziell für seine laufenden Untersuchungen. Der Einsetzungsbeschluss des UA 7/4 rbb vom 17. November 2022 sieht explizit die Aufklärung über die Funktionsfähigkeit der internen Kontrollmechanismen vor. Der infrage stehende Compliancebericht – durch die beauftragte Kanzlei Lutz|Abel erstellt – enthält mutmaßlich Informationen über bereits presseöffentliche Missstände beim rbb sowie über Verstöße gegen interne Richtlinien und lässt Schlüsse über die Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu.

Der Bericht ist in Teilen deckungsgleich mit dem Einsetzungsbeschluss des Landtages und stellt damit ein entscheidendes Beweismittel dar. Aus diesem Grund fordert der Untersuchungsausschuss den rbb auf, sowohl den vollständigen Zwischen- als auch den Abschlussbericht nach dessen Fertigstellung unverzüglich dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Es ist wichtig, dass sämtliche Informationen und Erkenntnisse, die im Rahmen des Berichts gewonnen wurden, in die Arbeit des Ausschusses einfließen können, um eine gründliche und umfassende Untersuchung durchführen zu können.

Die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Petra Budke, mahnt hierzu an: „Wir fordern vom rbb die schnellstmögliche, ungeschwärzte und vor allem vollständige Herausgabe des Zwischenberichtes zum Complianceverfahren. Für die Mitglieder des UA steht fest, dass mit diesem Zwischenbericht ein Großteil unserer Fragen beantwortet werden könnte. Er ist ein entscheidendes Puzzlestück, um die Missstände beim rbb aufzudecken, und stellt für uns eine wichtige zusätzliche Arbeitsgrundlage dar, um weitere Untersuchungen anzustoßen.“

Zusätzlich konstatiert die Vorsitzende: „Die derzeitige Verweigerungstaktik des rbb ist unverständlich. Sie zerstört Vertrauen. Und noch viel schlimmer: Der rbb vergibt hier die maßgebliche Chance, zur Aufklärung beizutragen, Transparenz zu schaffen und öffentlich den Willen zu demonstrieren, für Veränderungen einstehen zu wollen. Statt die Herausgabe des Berichts kategorisch zu verweigern, stehen dem rbb auch mildere Mittel zur Verfügung. So kann der rbb beispielsweise eine Geheimhaltungseinstufung vornehmen. Wir sind uns im Ausschuss einig: Notfalls sind wir gezwungen, die Herausgabe des Berichtes gerichtlich durchzusetzen. Jetzt ist es Sache des rbb, ob er diesen Bericht zur Verfügung stellt oder ob er es auf eine Eskalation ankommen lässt. Im Namen des Untersuchungsausschusses 7/4 reiche ich dem rbb erneut die Hand, um zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zurückzukehren.“