Untersuchungsausschuss 7/4 zum rbb schließt Arbeit mit Abschlussbericht ab

Der Untersuchungsausschuss 7/4 rbb hat heute in der letzten Sitzung seinen Abschlussbericht beschlossen. Der Bericht umfasst rund 1.000 Seiten. Er fasst die umfassenden Untersuchungen einschließlich der daraus gewonnenen Erkenntnisse zusammen und spricht sowohl im Bewertungsteil als auch in den drei Sondervoten Empfehlungen aus, wie die aufgedeckten Missstände beim rbb zukünftig vermeidbar sein können.

Der Untersuchungsausschuss zur „Untersuchung der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg durch die brandenburgische Landesregierung und Feststellung etwaiger Missstände betreffend die wirtschaftliche und rechtliche einwandfreie Verwendung finanzieller Mittel durch die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg“ wurde im November 2022 durch den Landtag Brandenburg eingesetzt, um die medial bekannt gewordenen Missstände unter der ehemaligen Intendantin Schlesinger zu überprüfen sowie das Handeln der Brandenburger Rechtsaufsicht zu bewerten. Im Verlauf der Untersuchungen wurden 34 Zeuginnen und Zeugen und ein Sachverständiger befragt, zahlreiche Dokumente ausgewertet sowie ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Die Vorsitzende des UA 7/4 rbb, Petra Budke, erklärt:

„In nur anderthalb Jahren hat der Untersuchungsausschuss 7/4 rbb es geschafft, mit diesem Abschlussbericht einen maßgeblichen Beitrag zur Aufklärung der öffentlich kritisierten Missstände beim Rundfunk Berlin-Brandenburg zu leisten. Dabei hat der Ausschuss auch gerichtliche Auseinandersetzungen mit der Rundfunkanstalt und mit Zeugen nicht gescheut, um seinem Untersuchungsauftrag gerecht zu werden.
Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass der rbb die Arbeit des Untersuchungsausschusses nur in Teilen konstruktiv unterstützt hat. Durch Beweisbeschlüsse angeforderte Unterlagen wurden teilweise verzögert an den Ausschuss übermittelt. Einige, vor allem auch bedeutsame, Unterlagen waren geschwärzt, so dass ihr Informationsgehalt für den Ausschuss gering war. Insbesondere bei der Auseinandersetzung rund um den Compliance-Bericht der Kanzlei Lutz | Abel hat der rbb demonstriert, dass ihm die Bereitschaft fehlt, einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten. Trotz dieses Umstandes konnte der Ausschuss wichtige Erkenntnisse gewinnen, die bereits zum Teil in den neuen rbb-Staatsvertrag eingeflossen sind und bei zukünftigen Reformbestrebungen in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Berücksichtigung finden sollten.“

Der Bericht wird der Landtagspräsidentin am Dienstag, den 18. Juni 2024, um 13:30 Uhr, presseöffentlich durch die Vorsitzende überreicht und im Juni-Plenum des Brandenburger Landtages beraten. Vom Zeitpunkt der Übergabe an ist der Bericht unter der Drucksachennummer 7/9778 in der Parlamentsdokumentation aufrufbar.