Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ gescheitert

Das Präsidium des Landtages Brandenburg hat in seiner 46. Sitzung durch Beschluss festgestellt, dass das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ nicht zustande gekommen ist.

Am 24. Oktober 2013 hat der Landesabstimmungsausschuss in öffentlicher Sitzung für das Land Brandenburg das Eintragungsergebnis des Volksbegehrens zusammengefasst. Auf dieser Grundlage stellte das Landtagspräsidium gemäß § 21 Absatz 4 Volksabstimmungsgesetz heute das Gesamtergebnis durch Beschluss fest. Da dem Volksbegehren nicht mindestens 80 000 Stimmberechtigte ordnungsgemäß zugestimmt haben, ist dieses gescheitert. Die Zahl der insgesamt gültigen Eintragungen beträgt 18 105 Unterschriften.

Hintergrund:

Die Initiatoren und Unterstützer des Volksbegehrens forderten den Erhalt der BTU Cottbus und der Hochschule Lausitz (FH) als eigenständige Einrichtungen in der Lausitz sowie den Erhalt der Studien- und Lehrkapazitäten. In diesem Zusammenhang sprachen sich die Initiatoren und Unterzeichner für eine grundlegende Überarbeitung der Hochschulfinanzierung in Brandenburg, für entscheidungswirksame Mitbestimmung aller Betroffenen und deren Einbeziehung in Reformprozesse aus.

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